Zweite Punktuation des BMFSFJ zu unbegleitet und begleitet einreisenden Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine
Die zweite Punktuation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur rechtlichen Einordnung der Leistungsansprüche der ankommenden Minderjährigen aus der Ukraine.
Aufnahme von Kindern aus der Ukraine
Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für die zahlreichen Geflüchteten aus der Ukraine ist groß. Das Jugendamt ist der erste Ansprechpartner bei der Aufnahme unbegleiteter Kinder und Jugendlicher zur Obdach.
Erlass MKFFI: umF - Ermöglichung von Brückenlösungen
Aufgrund der steigenden Zahlen von einreisenden unbegleiteten minderjährigen Ukrainer:innen, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den beiden NRW-Landesjugendämtern entschieden, vorübergehend Ausnahmen im Sinne sogenannter "Brückenlösungen" zuzulassen.
Hilfe für geflüchtete Minderjährige aus der Ukraine
Die Fluchtbewegung aus der Ukraine ist unübersichtlich und nicht planbar. Besonders die flüchtenden Kinder bedürfen einer schnellen Unterbringung. Ein Schreiben des Staatssekretärs Herrn Bothe.
RS Nr. 1/2022 - Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG
Aufforderung zur Meldung aller Fälle, für die am 31.12.2021 Jugendhilfe gewährt wurde, um eine fristgerechte Abschlagzahlung der Verwaltungskostenpauschale zum 01.03.2022 und 01.06.2022 nach dem KJHG sicherzustellen.
RS Nr. 31/2021 - Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen
Informationsschreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) vom 22. September 2021 und weitere Informationen zur Antragstellung 2022.