Mediatisierte sexualisierte Gewalt und ihre Bedeutung für die Arbeit der Jugendämter im Kinderschutz
Der Umgang mit digitalen Medien prägt unseren Alltag und damit auch das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen (vgl. Mpfs 2024). Neben positiven Aspekten wie Teilhabe, Begegnung und Kommunikation besteht jedoch die Gefahr, Ausgrenzung, Diskriminierung und verschiedene Formen von Gewalt, darunter sexualisierte Gewalt, in der digitalen Welt zu erfahren. Mediatisierte sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen: Die Fallzahlen zeigen einen deutlichen Anstieg (vgl. Bundeskriminalamt 2025; Mpfs 2023; Mpfs 2024).
Klares Zeichen setzen
Im Kinderschutz ist die Rolle sozialer Medien zwingend zu berücksichtigen und zu thematisieren. Weder sollten die damit verbundenen Risiken bagatellisiert noch unterschätzt werden.
Definition und Phänomenbereich
„Als Sammelbegriff umfasst mediatisierte sexualisierte Gewalt absichtliche Grenzverletzungen, die durch digitale Endgeräte oder Medien angebahnt, verübt, begleitet und/oder aufrechterhalten werden“ (Beyond Digital Violence o.J., S. 2). Die aktualisierten Luxembourg Guidelines (2025) empfehlen für die Beschreibung dieser Gewaltform eine klare, technologieneutrale und nicht stigmatisierende Sprache. Begriffe wie „Kinderpornografie“ sowie verharmlosende oder täter:innenzentrierte Formulierungen sollen vermieden werden. Stattdessen wird die Verwendung von Begriffen wie „Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern“ beziehungsweise „Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern“ oder „Material über die sexuelle Ausbeutung von Kindern“ empfohlen (vgl. Luxembourg Guidelines 2025).
Dabei umfasst mediatisierte sexualisierte Gewalt eine Vielzahl von Erscheinungsformen: Von der Anbahnung sexueller Kontakte (Cybergrooming) über die Verbreitung ursprünglich einvernehmlich hergestellter intimer Inhalte, sexuelle Erpressung, Cyberstalking und Gewaltdarstellungen bis hin zu sexualisierter Gewalt per Livestream (vgl. Kärgel & Vobbe 2022). Digitale Medien können Tatkontext, Tatort und Tatmittel zugleich sein. Sie werden zur Anbahnung, Durchführung, Dokumentation, Aufrechterhaltung und Wiederholung sexualisierter Gewalt genutzt. Nicht selten spielen dabei die Monetarisierung der Darstellungen, deren Verbreitung, Handel und Sammlung eine Rolle (vgl. ebd.).
Während bei sexualisierter Gewalt häufig zunächst an sogenannte Hands-on-Taten gedacht wird, ist es wichtig, auch sensibel für Hands-off-Taten zu sein und diese als mögliche Vorbereitung von Hands-on-Delikten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Daran wird deutlich, dass sogenannte Hands-on- und Hands-off-Delikte häufig miteinander verknüpft sind. Die Mediatisierung von sexualisierter Gewalt kann die Belastungen für Betroffene zusätzlich verstärken. Das Erleben wird von Betroffenen als diffus, transzendent, omnipräsent, wiedereinholend und disparat beschrieben (Kärgel & Vobbe 2020). Die Gewalt wird mit jeder erneuten Betrachtung oder Weiterverbreitung des Materials fortgeschrieben. Bilder wirken somit nicht allein durch ihren Inhalt, sondern auch durch ihre (möglicherweise) fortlaufende Zirkulation (vgl. ebd.; Kärgel & Vobbe 2022).
Die Folgen können denen analoger sexualisierter Gewalt ähneln und vielfältig psychisch belastend sein. Eine Traumatisierung ist dabei möglich, jedoch nicht zwangsläufig. Art und Ausmaß der Folgen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter Dauer, Schwere und Kontext der Gewalterfahrung sowie vorhandene Schutz- und Unterstützungsfaktoren (vgl. ebd.).
Kriminogene Merkmale
Gleichzeitig sind digitale Räume bisher unzureichend geschützt und reguliert. Internetsexualstraftaten weisen zudem besondere kriminogene Merkmale auf, darunter Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit, (vermeintliche) Anonymität, Nicht-Materialität sowie die Möglichkeit einer schnellen und einseitigen (sexuellen) Bedürfnisbefriedigung (vgl. Bundeskriminalamt 2024). Dies bedeutet nicht, dass alle Tatpersonen Fremdtäter:innen sind oder unbekannt bleiben. Im digitalen Raum ist der Anteil fremder Täter:innen zwar höher als bei sexualisierter Gewalt in Form von „Hands-on“-Delikten, Täter:innen kommen aber auch aus dem sozialen Umfeld betroffener Kinder und Jugendlicher (vgl. Kärgel & Vobbe 2022).
Unterschätzt wird häufig, dass viele Fälle mediatisierter sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden (vgl. ebd.; LVR & LWL 2023). Dabei treten übergriffige Kinder und Jugendliche in diesem Kontext zugleich als Hilfebedürftige auf. Ihr Verhalten erfordert pädagogische, therapeutische oder gegebenenfalls strafrechtliche Interventionen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Daher ist es wichtig, in der Fallarbeit aktiv gegen Bagatellisierung, Schuldzuweisungen an Betroffene und die Normalisierung von Gewalt vorzugehen sowie möglichst früh mit Präventionsprogrammen anzusetzen.
Bedeutung für den Schutzauftrag
Im Kontext des Kinderschutzes bedeutet dies, dass Fachkräfte mit einer Form von Gewalt konfrontiert sind, die häufig weniger sichtbar ist, für betroffene Kinder und Jugendliche jedoch erhebliche Belastungen mit sich bringen kann. Die Anhaltspunkte für die Gewalterfahrung sind wie bei anderen Formen sexualisierter Gewalt oft nicht eindeutig. Die Fallzahlen sind in den letzten Jahren durch die Meldungen der Plattformanbieter an Strafverfolgungsbehörden auch in den Jugendämtern stark gestiegen.
Im Kontakt mit Betroffenen ist eine wertschätzende, verständnisvolle und nicht beschuldigende Haltung zentral. Handlungsleitend bleibt die Orientierung am Kindeswohl sowie eine sorgfältige Gefährdungseinschätzung im Einzelfall. Fachkräfte können über digitale sexualisierte Gewalt aufklären und dabei sensibel auf Bagatellisierungen oder Formen des „Victim Blaming“ (Schuldzuweisung an die betroffene Person) reagieren. Darüber hinaus können Themen wie Mediennutzung, das Recht am eigenen Bild, Datenschutz sowie Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen besprochen werden. Betroffene sollten über bestehende Melde- und Löschmöglichkeiten informiert und dabei unterstützt werden. Im Einzelfall sollte überprüft und beraten werden, ob eine Strafanzeige erstattet werden soll, beispielsweise in Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen.
Zur Überprüfung erforderlicher Schutzmaßnahmen gehört regelmäßig die Unterbrechung oder Einschränkung des Kontakts zur gewaltausübenden Person. Dabei kann es erforderlich sein, mögliche Kontaktaufnahmen über digitale Medien zu berücksichtigen, die bis hin zu digitaler Belästigung, Nötigung oder Stalking reichen können (vgl. Kärgel & Vobbe 2022). Im Hilfeprozess sollte daher fortlaufend geklärt werden, welche Kommunikationswege bestehen und wie ein sicherer Umgang damit gewährleistet werden kann. Gegebenenfalls sind technische Schutzmaßnahmen, die Anschaffung neuer Endgeräte oder die Identifikation digitaler und analoger Schutzräume („Safe Spaces“) sinnvoll.
Für Betroffene ist die Vermittlung in niedrigschwellige und qualifizierte Beratungs-, Unterstützungs- und gegebenenfalls Therapieangebote besonders relevant. Diese können sowohl vor Ort als auch online durch spezialisierte Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche angeboten werden. Eine frühzeitige Unterstützung kann dazu beitragen, Belastungsfolgen zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit der Betroffenen zu stärken (z.B. Eco, FSM, FragZebra, INHOPE, jugendschutz.net, schreib-ollie, Take It Down).
Für Fachkräfte ist auch der eigene Schutz relevant. Die Sichtung belastender Bild- oder Videomaterialien kann zu sekundärer Traumatisierung führen und die professionelle Beziehungsgestaltung beeinflussen. Deshalb sind Möglichkeiten zur fachlichen Reflexion und geeignete Unterstützungsangebote wie (kollegiale) Beratung oder Supervision wichtig. Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu beachten, da der Besitz entsprechender Inhalte strafrechtlich relevant sein kann. Bei Unsicherheiten diesbezüglich sollten polizeiliche Ermittlungsbehörden hinzugezogen werden.
Präventionsansätze gegen digitale sexualisierte Gewalt
Prävention digitaler sexualisierter Gewalt sollte auf mehreren Ebenen ansetzen, aufeinander abgestimmt sein und unterschiedliche Zielgruppen adressieren. Neben Kindern und Jugendlichen selbst gehören hierzu insbesondere Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte. Dabei sollte der Fokus nicht auf Verboten (vgl. UNICEF Deutschland 2024) oder der Vermittlung von Ängsten liegen, sondern auf Begleitung, Aufklärung und der Förderung eines reflektierten sowie altersangemessenen Umgangs (z.B. Klicksafe, Medien Kindersicher) mit digitalen Medien. Voraussetzung hierfür sind niedrigschwellige, kontinuierliche und alltagsnahe Angebote. Entsprechende Angebote können im Rahmen der Jugendförderung sowie durch die Zusammenarbeit in kommunalen Netzwerken sichtbar gemacht, gebündelt und umgesetzt werden.
Inhaltlich können neben allgemeinen Präventionsbotschaften zu sexualisierter Gewalt, insbesondere zu Grenzen, Gefühlen, Konsens, Selbstbestimmung und der Stärkung des Selbstwertgefühls, konkrete Informationen zu Melde-, Hilfe- und Beschwerdemöglichkeiten vermittelt werden.
Die Entwicklung von Verfahrensabläufen, Möglichkeiten zur Qualifizierung und fachlicher Reflexion können Fachkräfte in ihrer Arbeit unterstützen. Der Austausch im Team sowie die Entwicklung einer gemeinsamen professionellen Haltung kann dazu beitragen, einen wirksamen Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt zu fördern.
Auf organisationaler Ebene sollte die Nutzung digitaler Medien systematisch in Schutzkonzepte integriert werden. Es empfiehlt sich eine enge Verzahnung von Schutzkonzepten und Medienkonzepten, um Risiken digitaler Gewalt angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig die sichere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an digitalen Räumen zu fördern (z.B. FJMK).
Ausblick
Mediatisierte sexualisierte Gewalt ist kein isoliertes oder zusätzliches Phänomen, dem singulär begegnet werden kann. Vielmehr eröffnet die Mediatisierung eine neue Ebene, die genutzt wird, um Gewalt zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten. Kinder und Jugendliche werden bislang oft nicht ausreichend durch Plattformanbieter, Strafverfolgungsbehörden, Organisationen und ihr soziales Umfeld geschützt. Im Kinderschutz sollte die Rolle digitaler Medien deshalb mitgedacht, thematisiert und reflektiert werden und Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Lebenswelt gesehen werden.
Die Auseinandersetzung mit mediatisierter sexualisierter Gewalt stellt Fachkräfte im Kinderschutz vor zusätzliche fachliche Anforderungen. Dabei kann spezifisches Wissen zu digitalen Gewaltformen die Einschätzung von Risiken sowie die Unterstützung betroffener Kinder und Jugendlicher erleichtern. Fortbildungsangebote auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie online oder in Präsenz können dies unterstützen.
Relevanter Auftrag
Fachkräften im Kinderschutz sowie den Jugendämtern kommt hierbei im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben eine bedeutende Rolle zu.
Quellenverzeichnis:
Beyond Digital Violence (ByeDV) (o. J.). Grundwissen & Haltung: Mediatisierte sexualisierte Gewalt. Verfügbar unter: https://byedv.de/materialien/
Bundeskriminalamt (BKA). (2024). Bundeslagebild Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche 2023. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Verfügbar unter: https://www.bka.de/…/BLBSexualdeliktezNvKindernuJugendlichen2023.pdf
Bundeskriminalamt (BKA). (2025). Bundeslagebild Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche 2024. Wiesbaden: Bundeskriminalamt. Verfügbar unter: https://www.bka.de/.../BLBSexualdeliktezNvKindernuJugendlichen2024.html
Kärgel, K. & Vobbe, F. (2020). Mediatisierte Gewalt – Diffusion – Transzendenz: Erscheinungsformen und Herausforderungen sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, 23(1), 30–43.
Kärgel, K. & Vobbe, F. (2022). Sexualisierte Gewalt und digitale Medien. Reflexive Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis. Wiesbaden: Springer VS.
Landschaftsverband Rheinland (LVR) & Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). (2023). Gemeinsame Empfehlung der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen: Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Köln/Münster. Verfügbar unter: https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/fa/30/fa305658-d167-455e-b34f-b0509048243d/lvr_lwl_empfehlung_schutzauftrag_bei_sexualisierter_gewalt.pdf
Luxembourg Guidelines Steering Committee. (2025). Terminology Guidelines for the Protection of Children from Sexual Exploitation and Sexual Abuse (2. überarbeitete Auflage). Luxemburg.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs). (2023). KIM-Studie 2022. Kindheit, Internet, Medien. Stuttgart: mpfs.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs). (2024). JIM-Studie 2024. Jugend, Information, Medien. Stuttgart: mpfs.
Online-Materialien, Digitale Schutz- und Informationsangebote
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) & Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). (2025). 8 Dinge, die Ihr Kind mit dem ersten Smartphone wissen sollte. Berlin. Verfügbar unter: https://nicht-wegschieben.de/.../.pdf
Bundesportal „Hilfe-Info“. (o. J.). Hass und Gewalt im Netz – Merkblatt. Verfügbar unter: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/merkblatt_hass_und_gewalt_im_netz.html
DicksTinction. (o. J.). Aufklärung und Unterstützung bei ungewollten intimen Bildsendungen. Verfügbar unter: https://dickstinction.com/
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. (o. J.). eco Complaint Office. Verfügbar unter: https://international.eco.de/topics/policy-law/eco-complaints-office/report-a-complaint/
Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW (fjmk). (o. J.). Arbeitshilfe: Digitale Aspekte in Schutzkonzepten. Verfügbar unter: https://fjmk.de/news/arbeitshilfe-digitale-aspekte-in-schutzkonzepten/
FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (o. J.). FSM-Beschwerdestelle. Verfügbar unter: https://www.fsm.de/en/fsm/hotline/
FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (o. J.). medien-kindersicher.de – Technischer Kinder- und Jugendmedienschutz. Verfügbar unter: https://www.medien-kindersicher.de/
FragZebra. (o. J.). Cybergrooming. Verfügbar unter: https://www.fragzebra.de/cybergrooming
INHOPE. (o. J.). International Association of Internet Hotlines. Verfügbar unter: https://inhope.org/
Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK). (2024). Arbeitshilfe „Digitale Aspekte in Schutzkonzepten“. Verfügbar unter: https://fjmk.de/news/arbeitshilfe-digitale-aspekte-in-schutzkonzepten/
jugendschutz.net. (o. J.). Verstoß melden. Verfügbar unter: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden
klicksafe. (o. J.). klicksafe – Informationsportal für digitale Sicherheit. Verfügbar unter: https://www.klicksafe.de/
Medien-kindersicher.de. (o. J.). Technischer Kinder- und Jugendmedienschutz. Verfügbar unter: https://www.medien-kindersicher.de/
Schreib Ollie. (o. J.). Beratungs- und Unterstützungsangebot bei digitalen Grenzverletzungen. Verfügbar unter: https://schreib-ollie.de
Take It Down – National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). (o. J.). Entfernung intimer Darstellungen Minderjähriger aus Online-Plattformen. Verfügbar unter: https://takeitdown.ncmec.org/de/
UNICEF Deutschland. (2024). Soziale Medien: Schutz statt Verbote. Verfügbar unter: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/soziale-medien-schutz-statt-verbote-/397042