Unsichtbare Eltern: Stille Geburten als Thema der Kinder- und Jugendhilfe
Es gibt Themen in der Arbeit mit Familien, über die spricht es sich nicht leicht. Momente, die das Leben von Familien grundlegend verändern – und die auch die begleitenden Fachkräfte berühren, verunsichern oder sprachlos machen können. Einer dieser Momente ist die Stille Geburt: wenn ein Kind ohne Lebenszeichen zur Welt kommt und Eltern mit einer Trauer zurückbleiben, für die es kaum Worte gibt.
In NRW wurden 2024 insgesamt 685 Totgeburten verzeichnet. Das entspricht knapp 1,9 pro Tag. Dabei erfasst diese Statistik ausschließlich Geburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm. Fehlgeburten in früheren Schwangerschaftswochen – die für die Betroffenen nicht weniger einschneidend sind – fließen nicht ein. Das tatsächliche Ausmaß ist damit erheblich größer, als es die Zahlen zeigen.
Für Fach- und Leitungskräfte in Jugendämtern und Beratungsstellen stellen sich dabei grundlegende Fragen: Wo, wann und vor allem wie begegnen sie in der Kinder- und Jugendhilfe Familien, die einen solchen Schicksalsschlag durchleben müssen? (Wie) können sie unterstützen? Schließlich begleitet die Kinder- und Jugendhilfe Familien eben auch in Lebensphasen, die von Verlust, Krise und Neuorientierung geprägt sind. Eltern, die ein Kind still geboren haben, sind eben auch Eltern – rechtlich ohnehin – wenn auch gewissermaßen „unsichtbar".
Häufig stehen alle Betroffenen unter einem enormen psychosozialen Druck, der Auswirkungen auf das gesamte Familiensystem, darunter auch Geschwisterkinder, haben kann. Fachkräfte u. a. des ASD, der Frühen Hilfen oder der Schwangerschaftsberatung, die sensibilisiert sind, können diese Eltern aktiv ansprechen und ihnen den Weg in Unterstützungsstrukturen eröffnen.
Sensible Kommunikation und passende Unterstützung
Unterstützung in Erziehungs- und Lebensfragen durch passende Angebote und Beratungen sind Teil verschiedener Arbeits- und Handlungsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe. Stille Geburten berühren diese auf besonders sensible Weise: Familien nach einer Stillen Geburt sind häufig systemisch belastet. Der Verlust trifft nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater oder Co-Elternteil, Geschwisterkinder, Großeltern und das weitere soziale Umfeld. Trauer, die unbegleitet bleibt, kann langfristig das Familienleben belasten – und damit auch die Entwicklungsbedingungen vorhandener oder künftiger Kinder.
Angebote Früher Hilfen und Familienunterstützender Leistungen sind eingebettet in ein Netzwerk aus zentralen Orten der Begegnung. Werdende Eltern, die ohnehin in Kontakt mit Fachkräften dieser Angebote stehen, können durch eine Stille Geburt in eine akute Krise geraten. Die bestehende Vertrauensbeziehung ist dann ein wichtiger Schutzfaktor, wenn Fachkräfte wissen, wie sie reagieren und wohin sie vermitteln können.
Hinzu kommt: Auch Geschwisterkinder brauchen besondere Aufmerksamkeit. Der Tod eines ungeborenen oder totgeborenen Geschwisterkindes kann auch für sie traumatisch sein. Hier greifen Beratungsangebote, sozialpädagogische Familienhilfe und weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar.
Fachtag im Februar über Grundlagenwissen und Handlungssicherheit
Im Februar 2026 haben die LWL-Fachberatungen der Frühen Hilfen, der Familienunterstützenden Leistungen und des ASD aus dem LWL-Landesjugendamt Westfalen gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) das Thema Stille Geburt im Rahmen eines Fachtages in Münster beleuchtet. Teilnehmende aus Jugendämtern, Beratungsstellen und Familienbildungsstätten, Hebammen und Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen sind zusammengekommen, um gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie Betroffene besser begleitet werden können. Ziel der Veranstaltung war es, Grundlagenwissen, Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit dem Thema zu vermitteln. In Vorträgen, Workshops und Gesprächsrunden zeigte sich, wie vielschichtig das Thema ist und wie sehr es multiprofessionelle Zusammenarbeit erfordert.
Deutlich wurde dabei: Fachkräfte begegnen betroffenen Eltern zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten. Manche Familien kommen kurz nach der Stillen Geburt in Kontakt mit Hilfesystemen – andere erst Jahre später, wenn Erlebtes aufbricht. Der Diagnosemoment, die Art der ärztlichen Aufklärung, die Begleitung während und nach der Geburt: all das beeinflusst den weiteren Trauer- und Verarbeitungsprozess maßgeblich. Sorgfalt und Professionalität im ersten Kontakt haben damit auch präventive Wirkung.
Begrüßt wurde von den Teilnehmenden die Entwicklung eines Leitfadens im Rahmen des Projekts „Sternenkinder NRW", der Handlungsempfehlungen für die Begleitung Betroffener erarbeitet und Hinweise zur Weiterentwicklung von Unterstützungsstrukturen gibt.
Definitionen (§ 31 Personenstandsverordnung)
- Lebendgeburt: Nach der Trennung vom Mutterleib zeigt das Kind Lebenszeichen (Herzschlag, Pulsieren der Nabelschnur oder Lungenatmung).
- Totgeburt: Keine Lebenszeichen nach der 23. Schwangerschaftswoche oder ab 500 Gramm Geburtsgewicht – unabhängig von der Schwangerschaftswoche.
- Fehlgeburt: Vor der 23. Schwangerschaftswoche und unter 500 Gramm.
Pflicht zur Beurkundung (§ 21 Abs. 2 PStG)
- Totgeburt werden zwingend im Geburtenregister beim Standesamt eingetragen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Daten des Kindes „mit dem Zusatz aufgenommen [werden], dass das Kind tot geboren ist“
- Nach einer Fehlgeburt ist dies zwar auch (inzwischen) möglich, bleibt jedoch freiwillig
Mutterschutz (seit 1. Juni 2025)
- Nach einer Fehlgeburt gelten nun gestaffelte Schutzfristen: zwei, sechs oder acht Wochen – je nach Zeitpunkt und Schwere. Bei einer Totgeburt besteht Anspruch auf die volle Schutzfrist wie bei einer Lebendgeburt (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt), ohne Verkürzung.
Bestattungsrecht NRW (§ 8 und § 14 Bestattungsgesetz NRW)
- Sowohl für Tot- als auch für Fehlgeburten besteht ein Einzelbestattungsrecht. Einrichtungen wie Geburtskliniken sind verpflichtet, Eltern auf die Möglichkeit einer individuellen Bestattung hinzuweisen, wenn diese es wünschen.
Was kann das Jugendamt leisten?
Fachkräfte in Jugendämtern müssen keine professionellen Trauerbegleiter sein. Aber sie können Türen öffnen. Konkret kann das bedeuten:
- Erstkontakt und Orientierung: Betroffene Familien wahrnehmen, ansprechen, zuhören – ohne Druck, aber mit Haltung.
- Vermittlung in spezialisierte Beratungsstellen: Viele Regionen verfügen über Angebote, die Einzel- und Paargespräche, Rückbildungsbegleitung oder Trauerarbeit anbieten.
- Frühe Hilfen: Fachkräfte, wie zum Beispiel Familienhebammen können Familien in der akuten Phase begleiten – auf Basis bereits bestehender Vertrauensbeziehungen. Netzwerke können das Thema Stille Geburt aufgreifen, sensibilisieren und informieren.
- Geschwisterkinder im Blick behalten: Beratung, erzieherische Hilfen oder sozialpädagogische Familienhilfe können Familien mit Kindern stabilisieren.
- Selbsthilfe und Gemeinschaft: Auf Trauergruppen, Trauercafés in der Familienbildung oder Selbsthilfegruppen hinweisen.
- Differenzsensible Begleitung: Interkulturelle Perspektiven im Umgang mit Trauer berücksichtigen – nicht alle Familien trauern gleich.
Wann sind andere Disziplinen gefragt?
Das Jugendamt ist zuständig für das Familiensystem und die Kinder – nicht für die klinische Begleitung des individuellen Trauerprozesses. Eine klare Vorstellung von den eigenen Grenzen schützt Fachkräfte und hilft Betroffenen, passgenauere Unterstützung zu erhalten.
Übergänge in andere Zuständigkeiten:
- Medizinische Nachsorge und Diagnostik: Fragen zur körperlichen Gesundheit, möglichen Ursachen der Totgeburt oder Folgeschwangerschaften liegen im Bereich des Gesundheitswesens (Gynäkologie, Perinatologie).
- Psychotherapie und psychiatrische Versorgung: Wenn Trauer in eine klinisch relevante Depression, eine Traumafolgestörung oder eine andere psychische Erkrankung mündet, braucht es psychotherapeutische oder psychiatrische Fachkompetenz.
- Spezialisierte Trauerbegleitung: Ausgebildete Trauerbegleiter:innen, etwa aus der Hospizbewegung oder speziellen Beratungsstellen (zum Beispiel für Sternenkinder), übernehmen, was über allgemeine psychosoziale Beratung hinausgeht.
- Seelsorge und spirituelle Begleitung: In religiösen oder weltanschaulichen Fragen können Seelsorger:innen, Moscheegemeinden, kirchliche Einrichtungen oder andere Gemeinschaften wichtige Anlaufstellen sein.
- Rechtsberatung: Bei Fragen zu Bestattung, Beurkundung oder Mutterschutz kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.