Anstieg der Gefährdungseinschätzungen in den Jugendämtern in NRW: Was steht hinter den Zahlen?
Die Jugendämter in NRW haben im Jahr 2025 im Rahmen ihres Schutzauftrags in rund 75.300 Fällen eine Einschätzung bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren rund 11 Prozent mehr als noch 2024. Diese Daten der landesweiten Statistik der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a SGB VIII hat IT.NRW Anfang Juli 2026 bekannt gegeben. Rein rechnerisch bedeutet In jedem der 186 Jugendämter prüfen die Fachkräfte mindestens einmal pro Tag (inklusive Wochenenden und Feiertagen) entsprechende Hinweise auf Kindeswohlgefährdung.
Ursprung der Meldungen vielschichtig
Für den kontinuierlichen Anstieg der Gefährdungseinschätzungen sind mehrere, sich ergänzende Erklärungsansätze denkbar: Die Entwicklung kann ein Indiz sein dafür, dass Gefährdungslagen in Familien und für Kinder und Jugendliche tatsächlich zunehmen. Sie kann aber auch als Ausdruck einer gestiegenen Sensibilisierung der (Fach-)Öffentlichkeit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen verstanden werden. Und nicht zuletzt fließen auch statistische Effekte ein, weil die Mitteilungen in den Jugendämtern womöglich über die Jahre immer präziser erfasst werden.
Am häufigsten gehen solche Mitteilungen – etwa 27 Prozent – von Seiten der Polizei, aus Gerichten und Staatsanwaltschaften ein (zum Beispiel nach Einsätzen häuslicher Gewalt, im Kontext laufender Strafverfahren oder wenn Kinder und Jugendliche unbeaufsichtigt angetroffen werden). Oft sind es auch die Schulen oder Kindergärten (17 Prozent), die sich mit entsprechenden Hinweisen an die Jugendämter wenden. Manchmal nehmen Fachkräfte aus den Jugendämtern selbst oder auch von Trägern der freien Jugendhilfe entsprechende Hinweise wahr (10 Prozent) – zum Beispiel in laufenden Hilfen. Und nicht zuletzt ist es das persönliche Umfeld von Kindern und Jugendlichen wie Verwandte, Bekannte, Nachbar:innen, Eltern(teile) oder die Minderjährigen selbst, die Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, um Gefährdungssituationen abzuwenden (insgesamt etwa 20 Prozent). Nicht immer sind die meldenden Personen bereit, ihre Identität preiszugeben; mehr als jede 10. Mitteilung erfolgt anonym.
Vorgehen der Jugendämter und Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen
Jede dieser Mitteilung wird dokumentiert und von mindestens zwei Fachkräften im Vier-Augen-Prinzip bewertet, ob darin gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen sind. Ist das der Fall, nehmen die Fachkräfte in der Regel Kontakt zur Familie auf und machen sich unter Einbezug der Sorgeberechtigten und der Kinder und Jugendlichen selbst ein Bild von der Lebenssituation aller Kinder in der Familie.
In gut 40 Prozent der Gefährdungseinschätzungen bestätigen sich die Hinweise nicht und es kann weder eine Gefährdung noch ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Bei etwa einem Drittel der Familien beziehungsweise jungen Menschen zeigt sich ein Bedarf an Hilfe und Unterstützung. In knapp jedem vierten Verfahren bestätigen sich die Hinweise aber und die Fachkräfte sind gefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen.
Überwiegend werden den Familien Hilfeangebote unterbreitet. Sehr häufig sind das ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung, zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft. Das Spektrum möglicher Schutzmaßnahmen reicht von der Beratung, über ambulante oder auch (teil-)stationäre Hilfen zum Beispiel in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen bis hin zu der Anrufung des Familiengerichts oder die Inobhutnahme bei dringender Gefahr.
In rund 9.800 Fällen waren die Kinder und Jugendlichen von Vernachlässigung bedroht oder betroffen. In 6.400 Fällen gab es Anzeichen für eine körperliche und in rund 7.100 Fällen Anzeichen für eine psychische Misshandlung. Bei rund 1.300 Gefährdungseinschätzungen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Häufig sind die unterschiedlichen Gefährdungslagen nicht voneinander zu trennen, sondern überlagern sich.
Bewertungen der aktuellen Entwicklungen
„Das Berichtswesen ist ein wesentlicher Sensor, um jugendamtsübergreifend Entwicklungen im Kinderschutz wahrzunehmen und abzubilden. Hinter jedem einzelnen Verfahren der Gefährdungseinschätzung stehen vielfältige und sehr individuelle Lebenssituationen und Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie oftmals schwierige und aufwändige Einschätzungsprozesse auf Seiten der Fachkräfte. Von ihrer Qualifikation und Fachlichkeit hängt es ab, in einer oft zugespitzten krisenhaften Situation Vertrauen und Zuversicht bei den betroffenen jungen Menschen und ihren Familien wecken zu können, damit Hilfe angenommen und wirksam werden kann“, erklärt Dr. Monika Weber, Fachberaterin beim LWL.
LWL-Referatsleiter Matthias Lehmkuhl ergänzt: „Die Zahlen verdeutlichen, welchen hohen und weiterhin wachsenden Stellenwert der Kinderschutz in der Arbeit der Jugendämter – insbesondere der Allgemeinen Sozialen Dienste - und ihrer Fachkräfte einnimmt und welche Bedeutung diese Arbeit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen hat.“
Quellenverzeichnis und weiterführende Informationen:
Zur Pressemitteilung vom 17. Juli 2026: https://www.it.nrw/nrw-einschaetzungen-bei-verdacht-auf-kindeswohlgefaehrdung-nahmen-2025-zu-128577
Weitere Daten zu den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in NRW – auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte – können eingesehen werden unter: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=statistic&code=22518#abreadcrumb
Das Vorgehen der Gefährdungseinschätzung im ASD beschreiben die Empfehlungen der NRW-Landesjugendämter „Gelingensfaktoren beider Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/neues/empfehlung-gelingensfaktoren-bei-der-wahrnehmung-des-schutzauftrags-gem-ss-8a-sgb-viii/
Eine vertiefende Betrachtung der bundesweiten Statistik bietet die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in der aktuellen Ausgabe ihres Mitteilungsblatts KomDat (S. 14-18): https://www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/79_KomDat_1_26.pdf