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RS Nr. 13/2023 Zusatzbetrag für Betreuungsangebotsstunden für das Jahr 2023

05.04.2023 LJA

Zusatzbetrag für Betreuungsangebotsstunden für das Jahr 2023

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen (sog. Brückenprojekte)

In der Plenarsitzung am 10.03.2023 hat der Landtag der zweiten Tranche des Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zugestimmt.
Diese sieht befristete Mittel zur Unterstützung von Landesprogrammen bei der Deckung gestiegener Energiepreise vor, die nicht oder nicht ausreichend durch Maßnahmen des Bundes ausgeglichen werden.

Aus diesen Mitteln erfolgt für Maßnahmen der Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte) im Kalenderjahr 2023 eine befristete Erhöhung des Pauschalbetrages pro Betreuungspaket.
Dazu wird der rechnerische Sachkostenanteil von 10% des grundsätzlich auf 30 Euro pro Betreuungspaket festgesetzten Pauschal-Förderbetrages um 7,64 % (durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Zeitraum Dezember 2021 bis November 2022) erhöht. Befristet für das Jahr 2023 beträgt der Pauschalbetrag pro Betreuungspaket damit 30,23 Euro.

Die gültigen Fördergrundsätze gelten unverändert fort. Ein gesondertes Verwendungsnachweisverfahren für den Zusatzbetrag ist nicht erforderlich; dieser ist mit dem regulären Verwendungsnachweis abzurechnen.

Für neue Maßnahmen (Januar-Dezember 2023) gilt:
Für die Fälle, in denen Mittel für den Zeitraum Januar-Dezember 2023 für neue Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes bewilligt werden können, wird die Erhöhung um 0,23 Euro pro Betreuungspaket bei meiner Bewilligung direkt berücksichtigt.

Für „fortlaufende“ Maßnahmen, die schon eine Bewilligung für Januar-März 2023 erhalten haben, gilt:

  • Im Rahmen der noch zu erfolgenden Bewilligung der Mittel für den Zeitraum April-Dezember 2023 wird die Erhöhung des Betreuungspaketes auf 30,23 Euro bei meiner Bewilligung ebenfalls direkt berücksichtigt. Diese Bescheide werden Sie in Kürze erhalten.
  • Für den Zeitraum Januar-März 2023 haben die Träger die Möglichkeit, rückwirkend einen formlosen Antrag beim Jugendamt auf Gewährung des Zusatzbetrages von 0,23 Euro/Betreuungspaket für die jeweiligen Maßnahmen zu stellen.

Bitte bündeln Sie auf Jugendamtsebene die von den Trägern eingegangenen Antworten und reichen bis zum 31.07.2023 einen (formlosen) Gesamtantrag auf Gewährung des Zusatzbetrages von 0,23 Euro/Betreuungspaket per Post oder Fax ein. Sofern sich der Antrag nicht auf alle Maßnahmen bezieht, benennen Sie bitte die entsprechenden Maßnahmen, für die ausdrücklich kein Antrag gestellt wird. Für Ihre Beantragung können Sie das beigefügte Muster verwenden.