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RS Nr. 32/2023: Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ Antragstellung ab dem 08.12.2023 möglich

12.12.2023 LJA

„kinderstark – NRW schafft Chancen“

Die Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung des Ministerialblatt Nr. 48 vom 07.12.2023 nun rechtskräftig. Die Antragstellung für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ist daher ab dem 08.12.2023 möglich.