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Landesjugendhilfeausschuss

Das LWL-Landesjugendamt ist als zweigliedrige Behörde angelegt: Es besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe und der Verwaltung.

Damit ist der Landesjugendhilfeausschuss - wie der örtliche Jugendhilfeausschuss - ein kommunaler Ausschuss besonderer Art. In ihm kommt die Vorstellung eines lebendigen Landesjugendamtes und von demokratischer Mitverantwortlichkeit zum Ausdruck.

Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Er setzt die Leitplanken für die Arbeit der Verwaltung. Er verabschiedet Empfehlungen und entscheidet unter anderem über die überörtliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe.

Vorsitzender

Joachim Hood

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Verwaltung

Die Verwaltung des Landesjugendamtes kümmert sich um das "laufende Geschäft". Sie bietet viele Serviceleistungen für die örtliche Jugendhilfe. Sie unterstützt diese bei ihrer Arbeit, berät Jugendämter und freie Träger umfänglich in allen fachlichen Fragestellungen und entwickelt Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitshilfen und Empfehlungen. Sie ist zuständig für Aufsicht und Betriebserlaubnisse im Rahmen der Kindertagesbetreuung und in (teil-)stationären Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen. Die Verwaltung arbeitet mit Adoptionsvermittlungsstellen zusammen und fördert Einrichtungen und Träger finanziell und fachlich.

Geregeltes Zusammenspiel zwischen Landesjugendhilfeausschuss und Verwaltung

Damit Politik die Leitplanken für die Arbeit der Verwaltung setzen kann, wird die Zusammenarbeit über Leitlinien und Zielvereinbarungen definiert:

(Landes-) Jugendhilfeausschuss einfach erklärt

Die Ausschüsse zu Themen der Kinder- und Jugendhilfe sind auf örtlicher und überörtlicher Ebene angesiedelt.

Daraus ergeben sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Jugendhilfeausschuss und dem Landesjugendhilfeausschuss. Diese werden hier einfach erklärt.

Der JHA

Die örtlichen Jugendämter der Stadt- und Kreisverwaltungen bestehen zum einen aus der Verwaltung des Jugendamtes (mit festangestellten Mitarbeiter:innen) und zum anderen aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA), der die Arbeit des Jugendamtes politisch steuert. Der JHA setzt sich aus den demokratisch gewählten Vertreter:innen der Kommunalpolitik (Kreistag bzw. Stadtrat) und sachkundigen Bürger:innen sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden, zusammen. Der JHA tagt mehrmals im Jahr.

Durch den JHA ist das Jugendamt auf örtlicher Ebene in der Kommunalpolitik eingebunden und sichert die demokratisch legitimierte Mitsprache der Bürger:innen. Der JHA entscheidet über Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und plant die Jugendhilfeangebote (Beispiel: welche Kindergärten sollen wo gebaut werden).

Aber warum gibt es diesen zweigliedrigen Aufbau? Durch die demokratische Struktur wird verhindert, dass der Staat selbst die Vorstellungen von „guter Erziehung“ bestimmt. Stattdessen wird ermöglicht, dass alle Eltern und Kinder zu ihren Rechten kommen. Dies ist geschichtlich begründet: Eine wichtige Lehre aus dem Nationalsozialismus und aus den Erfahrungen der DDR ist, dass es in Deutschland keinen Erziehungsstaat mehr geben soll. Das ist anders geregelt als für die Schule, wo der Bildungs- und Erziehungsauftrag grundgesetzlich geregelt ist.

Der LJHA

In NRW gibt es zwei Landesjugendämter, die beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angelegt sind. Auch diese setzen sich aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) und der Verwaltung zusammen. Damit ist der Landesjugendhilfeausschuss – wie der örtliche Jugendhilfeausschuss – ein kommunaler Ausschuss besonderer Art. In ihm kommt die Vorstellung eines lebendigen Landesjugendamtes und von demokratischer Mitverantwortlichkeit zum Ausdruck.

Auch hier ist die Zusammensetzung genau geregelt: neben Vertreter:innen aus den politischen Parteien der Kreise und kreisfreien Städten sind auch Personen aus Wohlfahrts- und Jugendverbänden stimmberechtigt. Darüber hinaus gibt es beratende Mitglieder, etwa aus der Gesundheits-, Justiz-, Schul- und Arbeitsverwaltung sowie aus den Religionsgemeinschaften, dem Landesintegrationsrat und dem Kita-Landeselternbeirat.

Im LJHA geht es in der Regel nicht um konkrete Planungen vor Ort. Der LJHA befasst sich vielmehr mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Er setzt die Leitplanken für die Arbeit der Verwaltung. Er verabschiedet etwa Empfehlungen – das sind Papiere, die die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort unterstützen. Wenn sich die örtlichen Jugendämter und freie Träger daran orientieren, dann können einheitlichere Lebensverhältnisse für Kinder, Jugendliche und Familien im Land geschaffen werden. Außerdem entscheidet der LJHA unter anderem über die überörtliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe.