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Rechtsfragen der Jugendhilfe

Für die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben nach dem SGB VIII sind für die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe fundierte Rechtskenntnisse notwendig.

Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um konkrete rechtliche Fragestellungen rund um das Kinder- und Jugendhilfegesetz geht.

Foto von aufgeschlagenem Gesetzestext (Foto von: Ingo Bartussek)

Unser Auftrag

Das Landesjugendamt berät gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII Jugendämter und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu Fragen des Jugendhilferechts, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zu Fragen ihrer Leistungen und Angebote.

Dabei geht es um Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Regelungen des SGB VIII, bei Fragen des allgemeinen Sozialrechts, bei der Klärung von Aufgaben, Zuständigkeiten und bei der Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen. Dabei berücksichtigen wir die Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen, Entscheidungen der Rechtsprechung und nehmen die spezifische Situation der jeweiligen Träger in den Blick.

Beratung

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ...

  • berät und informiert zu aktuellen Gesetzen-, Gesetzesvorhaben und zur Rechtsprechung
  • erstellt rechtliche Stellungnahmen
  • unternimmt juristische Recherchen
  • entwickelt Veröffentlichungen zu rechtlichen Themen (z. B. Aufsichtspflichten, Behördliche Altersfeststellung, Führungszeugnisse)
  • versendet den Newsletter "Rechtsfragen" für die Jugendämter in Westfalen
  • gibt Hinweise, kommentiert und versendet Urteile und Materialien
  • führt Informationsveranstaltungen zu Rechtsthemen durch

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