Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Anerkennung freier Träger

Träger, die überörtlich arbeiten und eine Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe für die Region Westfalen-Lippe erhalten möchten, können dies beim LWL-Landesjugendamt Westfalen beantragen.

Eine überörtlich wirkende Tätigkeit ist gegeben, wenn die bisherige Tätigkeit des antragstellenden Trägers auf dem Gebiet der Jugendhilfe sich über mindestens zwei Jugendamtsbereiche im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamtes Westfalen erstreckt.

Illustration grüner Haken in Holzbox (Bild: AdobeStock / Andrjej Jalanskij)

Unser Auftrag

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Anerkennungsverfahren und die Antragstellung.

Ob wir zuständig sind, ergibt sich aus dem § 25 AG KJHG. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird - nach vorheriger Prüfung der weiteren Voraussetzungen durch die Verwaltung - durch den LWL-Landesjugendhilfeausschuss entschieden.

Ihr Kontakt zu uns

Fehler beim Abruf der Kontaktdaten der Ansprechpersonen!

Bitte versuchen Sie es in wenigen Sekunden noch einmal. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, so melden Sie uns den Fehler bitte über Fehler melden. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Symbole für Mail, Brief und Telefon

Entdecken Sie mehr