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Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

Träger, die in mehreren Jugendamtsbezirken innerhalb Westfalen-Lippe Jugendhilfeleistungen anbieten und eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII für diese Region erhalten möchten, können dies beim LWL-Landesjugendamt Westfalen beantragen, sofern die jeweiligen Jugendamtsbezirke nicht demselben Kreis angehören.

Dafür ist Voraussetzung eine schon aufgenommene, überregional wirkende Tätigkeit des antragstellenden Trägers auf dem Gebiet der Jugendhilfe. 

Illustration grüner Haken in Holzbox (Bild: AdobeStock / Andrjej Jalanskij)

Unser Auftrag

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Anerkennungsverfahren und die Antragstellung.

Ob wir zuständig sind, ergibt sich aus dem § 27 AG KJHG. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird - nach vorheriger Prüfung der weiteren Voraussetzungen durch die Verwaltung - durch den LWL-Landesjugendhilfeausschuss entschieden.

Online-Antrag

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Sie können die Anerkennung jetzt online beantragen − schnell, papierlos und rund um die Uhr.

Antrag zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) für Westfalen-Lippe

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