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Kindertagesbetreuung

Damit Kinder erfolgreich betreut werden können, braucht es finanzielle Förderung.

Die Mitarbeitenden des LWL-Landesjugendamtes beraten zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Wir informieren Jugendämter und freie Träger durch unsere Fachtagungen, Regionalkonferenzen und durch schriftliche Informationen.

Foto von zwei Kindern auf einer Baustelle (Bild: Fotolia / Aliaksei lasevich).

Förderungen und Formulare

Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflege.

Die thematisch und örtlich zuständigen Ansprechpersonen finden Sie weiter unten.

Investitionen zur Neuschaffung und zum Erhalt von Plätzen in Kita und Tagespflege

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt Landesmittel zur Finanzierung von Investitionskosten für die Kindertagesbetreuung bereit.

Es gibt einen großen Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für unsere Kinder. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät die Jugendämter in Westfalen-Lippe und fördert Investitionsmaßnahmen für die Kindertagesbetreuung mit Landesmitteln. Im Rahmen der Investitionskostenförderung für die Schaffung von neuen Plätzen werden Neubau-, Aus- und Umbau- sowie Ausstattungsmaßnahmen in Kindertages-einrichtungen und Kindertagespflege bezuschusst. Im Rahmen der Investitions-kostenförderung zum Erhalt von bestehenden Plätzen werden Neubau-, Aus- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen bezuschusst, die ohne diese Maßnahmen wegfallen würden.

Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt die Landesmittel zur Finanzierung von Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) den Jugendämtern in Westfalen-Lippe bereit.

Es handelt sich für Kindertageseinrichtungen insbesondere um Kindpauschalen, Mietzuschüsse, Zuschüsse für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, Zuschüsse zur Qualifizierung, Fachberatung und Flexibilisierung von Betreuungszeiten. Daneben werden Zuschüsse für Kindertagespflege gewährt. 

Familienzentren

Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Sozialraum orientierte Angebote für Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.

Es können sowohl Einzel- als auch Verbundfamilienzentren gebildet werden. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen fördert Familienzentren mit einem zusätzlichen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr. 

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt die Mittel zur Finanzierung der Familienzentren im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) den Jugendämtern in Westfalen-Lippe bereit.

Informationen zur Zertifizierung von Familienzentren gibt es auf der Seite von Paedquis.

Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs

Das Land-NRW stellt entsprechend § 46 Abs. 5 KiBiz Mittel bereit, um Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und
-verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu unterstützen.

Zielgruppe sind pädagogische Kräfte in der Kindertagesbetreuung sowie Fachberaterinnen und Fachberater. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen führt diese Förderung durch. Die Förderung wird den Jugendämtern in Westfalen-Lippe als fachbezogene Pauschale gewährt. Die technische Abwicklung erfolgt über KiBiz.web.

Weitere Informationen zum Thema bietet die Seite "Qualifizierung Sprache" im Auftritt kita.nrw.de.

 

Brückenprojekte für Kinder in besonderen Lebenslagen (z. B. mit Fluchthintergrund)

Kinder mit Fluchthintergrund und ihre Familien benötigen besondere Unterstützung. Das Land NRW stellt Mittel zur Projektförderung für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen bereit.

Die Durchführung der finanziellen Förderung für Westfalen-Lippe übernimmt das LWL-Landesjugendamt Westfalen. Gefördert werden niederschwellige Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen und mobile Angebote. Diese sollen Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern.

Kita-Helfer:innen

Kita-Helfer:innen unterstützen in Kindertageseinrichtungen.

Die Landesregierung stellt auch im ersten Halbjahr 2024 Landesmittel für Kita-Helferinnen und Helfer in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die Träger können je Einrichtung einen Zuschuss von bis zu 10.500,00 Euro für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.07.2024 erhalten.

Sprach-Kitas

Förderung zusätzlicher Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatungen

Das Land NRW führt ab 01.07.2023 die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen fort, welche zuvor durch das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" bezuschusst wurden. Mittel für die zusätzlichen Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen können für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 beim LWL-Landesjugendamt Westfalen beantragt und weitergefördert werden.

Energiepauschale für Kita und Tagespflege

Energiepauschale: Einmaliger Aufschlag für außergewöhnliche Belastungen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Sondervermögen Krisenbewältigung. Haushalt 2023.

Überbrückungshilfe zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen

Die Überbrückungshilfe ist eine fachbezogene Pauschale zur Abfederung der auf Grund von Tarifverträgen (auch Haustarife) gestiegene Personalkosten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024

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