Kindertagesbetreuung
Damit Kinder erfolgreich betreut werden können, braucht es finanzielle Förderung.
Die Mitarbeitenden des LWL-Landesjugendamtes beraten zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Wir informieren Jugendämter und freie Träger durch unsere Fachtagungen, Regionalkonferenzen und durch schriftliche Informationen.
Grundlagen
In folgenden Dokumenten stehen die Grundlagen der Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflege. Weitere Verordnungen und Förderrichtlinien finden sich in den nachfolgenden Förderthemen.
Förderungen und Formulare
Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflege.
Die thematisch und örtlich zuständigen Ansprechpersonen finden Sie weiter unten.
Investitionen zur Neuschaffung und zum Erhalt von Plätzen in Kita und Tagespflege
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt Landesmittel zur Finanzierung von Investitionskosten für die Kindertagesbetreuung bereit.
Es gibt einen großen Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für unsere Kinder. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät die Jugendämter in Westfalen-Lippe und fördert Investitionsmaßnahmen für die Kindertagesbetreuung mit Landesmitteln. Im Rahmen der Investitionskostenförderung für die Schaffung von neuen Plätzen werden Neubau-, Aus- und Umbau- sowie Ausstattungsmaßnahmen in Kindertages-einrichtungen und Kindertagespflege bezuschusst. Im Rahmen der Investitions-kostenförderung zum Erhalt von bestehenden Plätzen werden Neubau-, Aus- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen bezuschusst, die ohne diese Maßnahmen wegfallen würden.
Neuschaffung Antragsformulare
Zur Antragsstellung für Kitas und Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen nutzen Sie unsere Muster und Vordrucke.
Hinweis: Falls für Ihren Antrag Baupläne eingereicht werden müssen, ist eine Übersendung als PDF-Datei per E-Mail ausreichend und zu bevorzugen. Eine Übersendung des Originalplanes auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
Erhalt Antragsformulare
Zur Antragsstellung für Kindertageseinrichtungen nutzen Sie unsere Muster und Vordrucke.
So geht´s
Hilfestellungen und Hinweise zum Antragsverfahren
- kommentierter Antragsvordruck Neuschaffung (pdf)
- kommentierter Antragsvordruck Kindertagespflege-Pauschale (pdf)
- kommentierter Antragsvordruck Erhalt (pdf)
- Merkblatt Neuschaffung (pdf)
- Merkblatt Kindertagespflege-Pauschale (pdf)
- Merkblatt Erhalt (pdf)
- Merkblatt zum Mittelabruf (pdf)
- Übersicht relevanter Rundschreiben (pdf)
- Arbeitshilfe zur Kostenermittlung (xlsx)
Verwendungsnachweis für Bewilligungen bis zum 29.02.2024
Zur Erstellung des Verwendungsnachweises nutzen Sie bitte unsere Vordrucke.
Verwendungsnachweis für Bewilligungen ab dem 01.03.2024
Vordrucke folgen
Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt die Landesmittel zur Finanzierung von Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) den Jugendämtern in Westfalen-Lippe bereit.
Es handelt sich für Kindertageseinrichtungen insbesondere um Kindpauschalen, Mietzuschüsse, Zuschüsse für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, Zuschüsse zur Qualifizierung, Fachberatung und Flexibilisierung von Betreuungszeiten. Daneben werden Zuschüsse für Kindertagespflege gewährt.
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Sozialraum orientierte Angebote für Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.
Es können sowohl Einzel- als auch Verbundfamilienzentren gebildet werden. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen fördert Familienzentren mit einem zusätzlichen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt die Mittel zur Finanzierung der Familienzentren im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) den Jugendämtern in Westfalen-Lippe bereit.
Informationen zur Zertifizierung von Familienzentren gibt es auf der Seite von Paedquis.
Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
Das Land-NRW stellt entsprechend § 46 Abs. 5 KiBiz Mittel bereit, um Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und
-verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu unterstützen.
Zielgruppe sind pädagogische Kräfte in der Kindertagesbetreuung sowie Fachberaterinnen und Fachberater. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen führt diese Förderung durch. Die Förderung wird den Jugendämtern in Westfalen-Lippe als fachbezogene Pauschale gewährt. Die technische Abwicklung erfolgt über KiBiz.web.
Weitere Informationen zum Thema bietet die Seite "Qualifizierung Sprache" im Auftritt kita.nrw.de.
Brückenprojekte für Kinder in besonderen Lebenslagen (z. B. mit Fluchthintergrund)
Kinder mit Fluchthintergrund und ihre Familien benötigen besondere Unterstützung. Das Land NRW stellt Mittel zur Projektförderung für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen bereit.
Die Durchführung der finanziellen Förderung für Westfalen-Lippe übernimmt das LWL-Landesjugendamt Westfalen. Gefördert werden niederschwellige Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen und mobile Angebote. Diese sollen Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern.
Formulare
Zur Antragsstellung, zum Mittelabruf und zum Verwendungsnachweis (VN) nutzen Sie bitte unsere Muster und Vordrucke.
- Rundschreiben 35/2023 Brückenprojekte Antragsverfahren 2024 (pdf)
- Anlage 1: Anschreiben des MKJFGFI NRW (neu siehe Anlage) (pdf)
- Anlage 2: Antrag des Trägers (neu siehe Anlage) (docx)
- Anlage 3: Antrag des Jugendamtes (neu siehe Anlage) (docx)
- Anlage 4: Antragsanlage (neu siehe Anlage) (xlsx)
- Anlage 5: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (neu siehe Anlage) (docx)
- Anlage 6: Fördergrundsätze (PDF, nicht barrierefrei)
- Anlage 7: FAQ (Stand 14.12.2023; PDF, nicht barrierefrei)
- Mittelabruf (docx)
Kita-Helfer:innen
Kita-Helfer:innen unterstützen in Kindertageseinrichtungen.
Die Landesregierung stellt auch im ersten Halbjahr 2024 Landesmittel für Kita-Helferinnen und Helfer in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die Träger können je Einrichtung einen Zuschuss von bis zu 10.500,00 Euro für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.07.2024 erhalten.
Formulare
Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte unsere Muster und Vordrucke.
- Rundschreiben Nr. 37 vom 21.12.2023 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 20 vom 26.06.2023 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 25 vom 30.11.2022 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 18 vom 11.07.2022 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 35 vom 22.12.2021 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 16 vom 30.03.2021 zum Verwendungsnachweisverfahren 2020 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 45 vom 10.12.2020 Alltagshelfer in Kitas 2021 (pdf)
- Richtlinie (pdf)
- FAQ-Liste (pdf)
- Antrag JA an LJA (docx)
- Antrag Träger an JA (docx)
- Anlage 2 zum Antrag (xlsx)
- Anlage 2 zum Antrag erweitert
- Mittelabruf (docx)
Sprach-Kitas
Förderung zusätzlicher Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatungen
Das Land NRW führt ab 01.07.2023 die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen fort, welche zuvor durch das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" bezuschusst wurden. Mittel für die zusätzlichen Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen können für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 beim LWL-Landesjugendamt Westfalen beantragt und weitergefördert werden.
Rundschreiben und Formulare
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte unsere Muster und Vordrucke
Energiepauschale für Kita und Tagespflege
Energiepauschale: Einmaliger Aufschlag für außergewöhnliche Belastungen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Sondervermögen Krisenbewältigung. Haushalt 2023.
Überbrückungshilfe zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen
Die Überbrückungshilfe ist eine fachbezogene Pauschale zur Abfederung der auf Grund von Tarifverträgen (auch Haustarife) gestiegene Personalkosten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024
Links
- MKJFGFI.NRW: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
- KiBiz.web
- LVR.de: Finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung des LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Soziale-teilhabe-kiju.lwl.org: Inklusive Kindertagesbetreuung über die Eingliederungshilfe im LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche