Kindertagesbetreuung
Damit Kinder erfolgreich betreut werden können, braucht es finanzielle Förderung.
Die Mitarbeitenden des LWL-Landesjugendamtes beraten zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Wir informieren Jugendämter und freie Träger durch unserer Fachtagungen, Regionalkonferenzen und durch schriftliche Informationen.
Grundlagen
In folgenden Dokumenten stehen die Grundlagen der Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflege. Weitere Verordnungen und Förderrichtlinien finden sich in den nachfolgenden Förderthemen.
Förderungen und Formulare
Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflege.
Die thematisch und örtlich zuständigen Ansprechpersonen finden Sie weiter unten.
Investitionen zur Neuschaffung von Plätzen in Kita und Tagespflege
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt Bundes- und Landesmittel zur Finanzierung von Investitionskosten für die Kindertagesbetreuung bereit.
Es gibt einen großen Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für unsere Kinder. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät die Jugendämter in Westfalen-Lippe und fördert Investitionsmaßnahmen für die Kindertagesbetreuung mit Bundes- und Landesmitteln. Im Rahmen der Investitionskostenförderung für die Schaffung von neuen Plätzen werden Neubau-, Aus- und Umbau- sowie Ausstattungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bezuschusst.
Antragsformulare
Zur Antragsstellung, zum Mittelabruf und zum Verwendungsnachweis nutzen Sie unsere Muster und Vordrucke
Hinweis: Falls für Ihren Antrag Baupläne eingereicht werden müssen, ist eine Übersendung als PDF-Datei per E-Mail ausreichend und zu bevorzugen. Eine Übersendung des Originalplanes auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
U3/Ü3-Kostenermittlung
Bitte verwenden Sie die Arbeitshilfen zur Ermittlung der U3/Ü3-Kosten. Zusätzlich finden Sie hier vier verschiedene Beispielfälle und das zugehörige Erläuterungsschreiben.
Investitionen zum Erhalt von Plätzen in Kitas
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt Bundes- und Landesmittel zur Finanzierung von Investitionskosten für die Kindertagesbetreuung bereit.
Auch bereits vorhandene Kita-Plätze benötigen Hilfe beim Ausbau, damit sie zur Betreuung der Kinder weiter erhalten werden können. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät die Jugendämter in Westfalen-Lippe und fördert Investitionsmaßnahmen mit Bundes- und Landesmitteln. Im Rahmen der Investitionskostenförderung zum Erhalt von bestehenden Plätzen werden Neubau-, Aus- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen bezuschusst, die ohne diese Maßnahmen wegfallen würden.
Formulare
Zur Antragsstellung, zum Mittelabruf und zum Verwendungsnachweis nutzen Sie unsere Muster und Vordrucke
Hinweis: Falls für Ihren Antrag Baupläne eingereicht werden müssen, ist eine Übersendung als PDF-Datei per E-Mail ausreichend und zu bevorzugen. Eine Übersendung des Originalplanes auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
U3/Ü3-Kostenermittlung
Bitte verwenden Sie die Arbeitshilfen zur Ermittlung der U3/Ü3-Kosten. Zusätzlich finden Sie hier vier verschiedene Beispielfälle und das zugehörige Erläuterungsschreiben.
Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt die Landesmittel zur Finanzierung von Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) den Jugendämtern in Westfalen-Lippe bereit.
Es handelt sich für Kindertageseinrichtungen insbesondere um Kindpauschalen, Mietzuschüsse, Zuschüsse für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, Zuschüsse zur Qualifizierung, Fachberatung und Flexibilisierung von Betreuungszeiten. Daneben werden Zuschüsse für Kindertagespflege gewährt.
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Sozialraum orientierte Angebote für Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.
Es können sowohl Einzel- als auch Verbundfamilienzentren gebildet werden. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen fördert Familienzentren mit einem zusätzlichen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen stellt die Mittel zur Finanzierung der Familienzentren im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) den Jugendämtern in Westfalen-Lippe bereit.
Informationen zur Zertifizierung von Familienzentren gibt es auf der Seite von Paedquis.
Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
Das Land-NRW stellt entsprechend § 46 Abs. 5 KiBiz Mittel bereit, um Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und
-verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu unterstützen.
Zielgruppe sind pädagogische Kräfte in der Kindertagesbetreuung sowie Fachberaterinnen und Fachberater. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen führt diese Förderung durch. Die Förderung wird den Jugendämtern in Westfalen-Lippe als fachbezogene Pauschale gewährt. Die technische Abwicklung erfolgt über KiBiz.web.
Weitere Informationen zum Thema bietet die Seite "Qualifizierung Sprache" im Auftritt kita.nrw.de.
Brückenprojekte für Kinder in besonderen Lebenslagen (z. B. mit Fluchthintergrund)
Kinder mit Fluchthintergrund und ihre Familien benötigen besondere Unterstützung. Das Land NRW stellt Mittel zur Projektförderung für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen bereit.
Die Durchführung der finanziellen Förderung für Westfalen-Lippe übernimmt das LWL-Landesjugendamt Westfalen. Gefördert werden niederschwellige Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen und mobile Angebote. Diese sollen Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern.
Formulare
Zur Antragsstellung, zum Mittelabruf und zum Verwendungsnachweis (VN) nutzen Sie bitte unsere Muster und Vordrucke.
- Rundschreiben 21/2022 Fördergrundsätze und Antragsverfahren (pdf)
- Anlage 1: Anschreiben des MKJFGFI NRW (pdf)
- Anlage 2: Antrag des Trägers (docx)
- Anlage 3: Antrag des Jugendamtes (docx)
- Anlage 4: Antragsanlage (xlsx)
- Anlage 5: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (docx)
- Anlage 6: Fördergrundsätze (PDF, nicht barrierefrei)
- Anlage 7: FAQ (Stand 17.10.22; PDF, nicht barrierefrei)
- Mittelabruf (docx)
Kita-Helfer:innen
Kita-Helfer:innen unterstützen in Kindertageseinrichtungen.
Die Landesregierung stellt auch im zweiten Halbjahr 2023 Landesmittel für Kita-Helferinnen und Helfer in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die Träger können je Einrichtung einen Zuschuss von bis zu 8.490,00 Euro für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.12.2023 erhalten.
Formulare
Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte unsere Muster und Vordrucke.
- Rundschreiben Nr. 20 vom 26.06.2023 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 25 vom 30.11.2022 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 18 vom 11.07.2022 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 35 vom 22.12.2021 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 16 vom 30.03.2021 zum Verwendungsnachweisverfahren 2020 (pdf)
- Rundschreiben Nr. 45 vom 10.12.2020 Alltagshelfer in Kitas 2021 (pdf)
- Richtlinie (pdf)
- FAQ-Liste (pdf)
- Antrag JA an LJA (docx)
- Anlage 1 zum Antrag JA (docx)
- Antrag Träger an JA (docx)
- Anlage 1 zum Antrag Träger (docx)
- Anlage 2 zum Antrag (xlsx)
- Mittelabruf (docx)
Sprach-Kitas
Förderung zusätzlicher Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatungen
Das Land NRW führt ab 01.07.2023 die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen fort, welche zuvor durch das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" bezuschusst wurden. Mittel für die zusätzlichen Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen können für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 beim LWL-Landesjugendamt Westfalen beantragt und weitergefördert werden.
Rundschreiben und Formulare
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte unsere Muster und Vordrucke
- Rundschreiben Nr. 19/2023
- Förderrichtlinie Sprach-Kitas vom 30.05.2023
- Sprach-Kitas-Fachkraftvorhaben (Bundesförderung 1. Halbjahr 2023)
- Sprach-Kitas-Fachberatungsvorhaben (Bundesförderung 1. Halbjahr 2023)
- Antragsformular Jugendämter (docx)
- Anlage 1: Träger- und Maßnahmenübersicht (docx)
- Anlagen 2 a und 2 b: Anlage Sprachförderkräfte und Anlage Fachberatungen (xlxs)
- Anlage 3: Nachweis der Fördervoraussetzungen (docx)
Verwendungsnachweis 2023
folgt in Kürze
Energiepauschale für Kita und TP
Energiepauschale: Einmaliger Aufschlag für außergewöhnliche Belastungen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Sondervermögen Krisenbewältigung. Haushalt 2023.
Links
- Mkffi.nrw: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
- Lvr.de: Finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung des LVR-Landesjugendamt Rheinland
- Soziale-teilhabe-kiju.lwl.org: Inklusive Kindertagesbetreuung über die Eingliederungshilfe im LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche