Vom Rechtsanspruch zur Praxis: Der Ganztagsausbau in Nordrhein-Westfalen
Ab dem 1. August 2026 tritt schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Kraft. Zunächst ist der Anspruch Kindern der ersten Klassenstufe ab dem Schuljahr 2026/27 vorbehalten, wird in den folgenden Jahren jedoch schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das eine bestehende Lücke im Bildungs- und Betreuungsverlauf von Kindern schließt: Während für Kinder unter sechs Jahren bereits schrittweise ein Betreuungsanspruch eingeführt wurde, fehlte bislang ein vergleichbares Angebot nach dem Schuleintritt.
Verlässlichkeit und Vereinbarkeit für Familien
Für Familien schafft der Rechtsanspruch vor allem Verlässlichkeit und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere für berufstätige Eltern stellt die ganztägige Betreuung eine zentrale Voraussetzung dar, um Erwerbstätigkeit und Familienleben miteinander zu vereinbaren. Gleichzeitig eröffnet er Kindern zusätzliche Bildungs-, Förder- und Teilhabechancen über den Unterricht hinaus.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Umsetzung des Anspruchs fast ausschließlich über die bestehenden Strukturen der Offenen Ganztagsschule (OGS). Aktuell sind etwa 97 Prozent aller Grundschulen Offene Ganztagschulen. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung liegt dabei in einem komplexen Mehrebenensystem: Kommunen übernehmen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und zugleich häufig als Schulträger eine zentrale Steuerungsfunktion. Darüber hinaus sind Schulen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner an der Ausgestaltung beteiligt. Der Ganztag wird damit zu einem zentralen Handlungsfeld an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe.
Chancen und Herausforderungen in der Umsetzung
Die größte Herausforderung in der Umsetzung des neuen Rechtsanspruches liegt nicht allein in der Schaffung zusätzlicher Plätze. Viele Kommunen stehen vor erheblichen Anforderungen beim Ausbau von Räumen, Personal und Finanzierungsstrukturen. Zugleich wächst die Erwartung, Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln. Ganztag soll nicht nur Betreuung sichern, sondern Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote sinnvoll miteinander verbinden.
Der neue Rechtsanspruch ist mehr als eine organisatorische Reform. Er eröffnet die Chance, Bildung, Betreuung und Förderung stärker miteinander zu verzahnen und Kinder in ihrer individuellen Entwicklung umfassend zu unterstützen. Damit dieses Potenzial jedoch wirksam entfaltet werden kann, benötigen Kommunen, Schulen und Träger verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung. „Die Umsetzung des Ganztagsanspruchs ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Erfolg von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen abhängt. Kommunen leisten dabei bereits heute einen wesentlichen Beitrag und gestalten den Ausbau des Ganztags mit großem Engagement. Entscheidend wird sein, dass sie bei dieser anspruchsvollen Aufgabe dauerhaft unterstützt werden, um qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Angebote für alle Kinder sicherzustellen“, betont Francoise Westenberg, Fachberaterin für Ganztagsbildung im Primarbereich beim LWL.
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