Was Jugendämter leisten: Teilhabe ermöglichen - § 35a
In diesem Heft für Eltern oder Jugendliche erfahren Interessierte wissenswertes rund um die vielfältigen Leistungen und Abläufe der Jugendämter zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Arbeitshilfe Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter. Teil I "Verfahren", gültig ab Januar 2020.