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RS Nr. 32/2023: Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ Antragstellung ab dem 08.12.2023 möglich

12.12.2023 LJA

„kinderstark – NRW schafft Chancen“

Die Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung des Ministerialblatt Nr. 48 vom 07.12.2023 nun rechtskräftig. Die Antragstellung für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ist daher ab dem 08.12.2023 möglich.

Deckblatt der Veröffentlichungen

HzE-Berichte - Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfe in Nordrhein-Westfalen

28.09.2023 LJA

Die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland erheben seit 1999 die Leistungsdaten der Hilfen zur Erziehung (§§ 29 bis 35 SGB VIII) zur regelmäßigen Beobachtung des Feldes sowie als Hintergrundinformationen zur Beratung der Jugendämter in ihrem Zuständigkeitsgebiet.