Schwangerschaftsberatung
Finanzielle Förderung der Arbeit in den Beratungsstellen
Schwangerschaftsberatungsstellen unterstützen die ratsuchenden Frauen und ihre Bezugspersonen in ihrer Lebenssituation rund um die Schwangerschaft mittels speziell ausgebildeten Beraterinnen und Beratern.
Die Mitarbeitenden des LWL-Landesjugendamtes stellen Landesmittel für die finanzielle Förderung der Beratungsstellen bereit und beraten zur Antragsstellung.
Förderbereiche der Schwangerenberatung: Anträge, Richtlinien und Ansprechpersonen
Schwangeren(konflikt)beratung
Das LWL-Landesjugendamt fördert Beratungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025
Allgemeine Informationen zum aktuellen Förderzeitraum
Antrag auf endgültige Festsetzung
Hier finden Sie die aktuellen Antragsformulare.
- Antrag auf endgültige Festsetzung (docx)
- Anlage 1 zum Antrag auf endgültige Festsetzung (xlsx)
- Anlage 1 a zum Antrag auf endgültige Festsetzung (xlsx)
- Anlage 2 zum Antrag auf endgültige Festsetzung (xlsx)
- Nachweis der Honorarstunden (xlsx)
- Abrechnung der Honorarstunden (xlsx)
- Nachweis der Honorarstunden Dolmetscher (xlsx)
- Abrechnung der Honorarstunden Dolmetscher (xlsx)
Zusatzförderung für Angebote für Familien mit Fluchterfahrung
Gefördert werden Sachkosten im Rahmen der Arbeit der Schwangerschafts(konflikt-)beratungsstelle für zusätzliche Angebote für Familien mit Fluchterfahrung.