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Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.

Die Fachberaterinnen und Fachberater des Landesjugendamtes prüfen die Anträge sowie die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis und stehen in sämtlichen pädagogischen Fragen beratend zur Seite.

Feststellung der Voraussetzungen für Fachkräfte

Ausnahmen vom Fachkräftegebot müssen beim LWL-Landesjugendamt Westfalen beantragt werden.

Dazu gibt es den Antrag auf Feststellung der Voraussetzungen gemäß der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 54 Absatz 2 Nr. 8 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW). 

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