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Ambulante Erziehungshilfen - Aushandlung zwischen öffentlichen und freien Trägern

Ein Schlüssel zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung liegt in der Aushandlung von Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern.

In der Erziehungshilfe ist insbesondere der Bereich der ambulanten Hilfen durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet. Nur wenn Inhalte, Qualitätsmerkmale und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote zwischen öffentlichen und freien Trägern ausgehandelt sind und sich beide in einen gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung begeben, kann eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung gelingen.

Illustration eines beschrifteten Puzzles mit dem fehlenden Puzzleteil "Vereinbarung"

Unser Auftrag

Wir fördern den Dialog zwischen Jugendämtern und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. In einem gemeinsamen Gremium von Vertreter:innen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sind Empfehlungen zur Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen veröffentlicht worden. Mit Fortbildungen und Formaten zum Erfahrungsaustausch unterstützen wir die Umsetzung auf der örtlichen Ebene.

Beratung

Wir beraten Jugendämter und freie Träger, wie sie die Empfehlungen vor Ort in konkrete Aushandlungsprozesse umsetzen können und ermöglichen einen fachlichen Austausch dazu unter den Kommunen.

Kooperationen

Zu diesem Thema kooperieren wir mit der Landesarbeitsgemeinschaft Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege NRW und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland.

Neues zum Handlungsfeld Ambulante Erziehungshilfen

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