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Ganztagsbildung im Primarbereich

Vom Rechtsanspruch zur Praxis

Die Ganztagsangebote bieten für Kinder in der Grundschule neben einem Betreuungsangebot zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot. Die Aufgabe von Ganztagsbildung ist, Kinder in ihrer individuellen, persönlichen, bildungsbiografischen und sozialen Entwicklung bestmöglich zu fördern.

Für Familien schafft der Rechtsanspruch vor allem Verlässlichkeit und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere für berufstätige Eltern stellt die ganztägige Betreuung eine zentrale Voraussetzung dar, um Erwerbstätigkeit und Familienleben miteinander zu vereinbaren. Gleichzeitig eröffnet er Kindern zusätzliche Bildungs-, Förder- und Teilhabechancen über den Unterricht hinaus.

Unser Auftrag

Wir unterstützen dabei altersgerechte Formen der Beteiligung zu entwickeln und deren Ergebnisse konzeptionell einzubinden. Kommunen sind ein zentrales Wirkungsfeld der kooperativen Ganztagsbildung. Jugendhilfe- und Schulträger tragen gemeinsam mit den Schulen dazu bei ihre kommunale Bildungsverantwortung wahrzunehmen und mitzugestalten. Wir begleiten diese Prozesse.

Beratung

Wir beraten und unterstützen Jugend-, Schulverwaltungs- und Schulämter sowie freie Träger der Jugendhilfe in Fragen

  • der Planung,
  • der Konzeptentwicklung,
  • der Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen zur Umsetzung der Ganztagsbildung.

In Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Ganztagsbildung bieten wir Fortbildungen für Steuerungsverantwortliche, Leitungskräfte, pädagogische Fach- & Lehrkräfte und außerschulischen Partner an.

Kooperationen

Im Dialogforum OGS werden mit diesen und weiteren Akteuren Strategien der Ganztagsbildung im Primarbereich weiterentwickelt.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben individueller kommunaler Beratung, bieten wir Ihnen weitere, niedrigschwellige Angebote an:

Anmeldung zum Newsletter

In unregelmäßigen Abschnitten versenden wir einen Newsletter mit Veranstaltungshinweisen, aktuellen Entwicklungen und Materialien zum Thema Ganztag.

Eine An-und Abmeldung ist jederzeit formlos per Mail möglich. Kontaktieren Sie dazu bitte Francoise Westenberg unter francoise.westenberg@lwl.org oder Maria Meiring-Kühnel unter maria.meiring-kuehnel@lwl.org

Neues zum Handlungsfeld Ganztagsbildung im Primarbereich

Ab dem 1. August 2026 tritt schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Kraft. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den folgenden Jahren schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.

Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dass eine bestehende Lücke im Bildungs- und Betreuungsverlauf von Kindern schließt. 

In NRW erfolgt die Umsetzung maßgeblich über die Offenen Ganztagsschulen. Grundlage für die Ausgestaltung bieten folgende Erlasse:

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