Evaluation des Landeskinderschutzgesetzes NRW: Einschätzungen von Jugendämtern und freien Trägern gefragt
Am 1. Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung zu stärken sowie die Arbeit der Jugendämter und freien Träger im Kinderschutz zu stärken. Wie wird das Gesetz in der Praxis umgesetzt und wie wirken sich die Neuregelungen aus? Zu diesen Fragen führt das Beratungsunternehmen Ramboll aktuell im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW eine Evaluation durch. Leitungs- und Fachkräfte aus Jugendämtern und von Trägern der freien Jugendhilfe sind eingeladen, von ihren Erfahrungen mit der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen zu berichten. Je mehr freie und öffentliche Träger ihre Rückmeldungen in die Evaluation einbringen, desto größer die Chance, dass das Gesetz fachlich begleitet und weiterentwickelt wird.
Ein Gesetz schafft neue Strukturen
Das Landeskinderschutzgesetz stärkt auf verschiedenen Ebenen die strukturelle und qualitative Weiterentwicklung des Kinderschutzes in NRW. So wurden unter anderem
- die Empfehlungen der Landesjugendämter zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII als fachliche Standards für alle Jugendämter gesetzlich verankert,
- flächendeckend Netzwerke Kinderschutz in allen Jugendamtsbezirken initiiert,
- ein landesweites Verfahren zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz implementiert und eine Qualitätsberatung zur Unterstützung in laufenden Kinderschutzverfahren eingeführt,
- die Rechte von Kindern in Pflegeverhältnissen gestärkt und Konzepte zu ihrem Schutz vor Gewalt entwickelt
- sowie für alle landesgeförderten Projekte und Angebote die Erarbeitung institutioneller Schutzkonzepte verpflichtend eingeführt.
Zur Umsetzung der Regelungen haben die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die damit verbundenen höheren Belastungen erhalten und Beratungsstrukturen für die freien Träger sind auf- und ausgebaut worden.
Evaluation wertet bisherige Erfahrungen aus
Ende 2026 muss das Jugend- und Familienministerium einen Bericht zu den Erfahrungen mit der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes vorlegen. In einer Evaluation wird die Firma Ramboll die Sichtweisen aus der Praxis einholen und damit eine empirische Basis für die Berichterstattung schaffen. Der Bericht wird dem Landtag vorgelegt, der über die Fortführung beziehungsweise praxisnahe Weiterentwicklung des Gesetzes entscheidet.
Die Evaluation, die von Mai bis September durchgeführt, umfasst vier Teile:
- Im Februar sind bereits leitfadengestützte Interviews mit den relevanten Fachberatungen der Landesjugendämter sowie mit den Konsortiumspartner:innen Deutsches Jugendinstitut, Institut für soziale Arbeit e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderschutzzentren sowie Forschungszentrum SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies durchgeführt worden.
- In einer schriftlichen Online-Beratung werden zunächst die öffentlichen Träger, die Jugendamtsleitungen, die Leitungs- und Fachkräfte der Allgemeinen Sozialen Dienste (beziehungsweise spezialisierter Kinderschutzdienste) sowie die Netzwerkkoordinierenden der 186 Jugendämter in NRW zu ihren Einschätzungen zur Umsetzung der fachlichen Standards (§ 5), zur Inanspruchnahme der Qualitätsberatung (§ 7), zu den Verfahren der Qualitätsentwicklung (QUEK) (§ 8) sowie die Zusammenarbeit in Netzwerken (§ 9) befragt.
- Eine zweite schriftliche Online-Beratung richtet sich ebenfalls an die Jugendämter – hier aber insbesondere an die Pflegekinderdienste – sowie an die freien Träger und Verbände, die institutionelle Schutzkonzepte gemäß § 10 und § 11 entwickeln und fragt nach dem Stand der Umsetzung.
- In einem dritten Teil werden in fünf ausgewählten Netzwerken Kinderschutz landesweit vertiefende Fallstudien durchgeführt.
Die schriftlichen Befragungen werden im Frühjahr 2026 durchgeführt. Die Jugendämter erhalten einen Link zur Online-Befragung, der über die Mailinglisten der Landesjugendämter versandt wird und in den Jugendämtern an die Zielgruppen der Befragung weitergeleitet wird. Die freien Träger werden in ähnlicher Weise auch über die verbandlichen Strukturen angesprochen.
Die Fallstudien zur Netzwerkarbeit schließen sich dann im Sommer an. Der Bericht wird im Herbst erstellt und muss bis zum Jahresende vorliegen. Den gesamten Prozess begleitet ein Stakeholder-Forum, in dem unter anderem die Landesjugendämter und die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind.