Internationale Jugendarbeit ermöglicht es jungen Menschen und Fachkräften, andere Länder und Kulturen kennenzulernen, sie dient darüber hinaus der persönlichen Entwicklung und dem Abbau von Vorurteilen.
Auf dieser Seite informiert das LWL-Landesjugendamt über die zahlreichen Fördermöglichkeiten von internationalen Austauschen für Antragssteller:innen aus Westfalen-Lippe.
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Internationale Jugendarbeit schafft Verbindungen
Fördermöglichkeiten
Die Förderprogramme für Westfalen-Lippe
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Projekte der Internationalen Jugendarbeit werden auf Bundes- und Landesebene aus verschiedenen Programmen gefördert. Einen Orientierungspunkt und Überblick über diese Fördermöglichkeiten bietet unser Merkblatt. Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden sich weiter unten auf dieser Seite.
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Förderprogramme & Ansprechpersonen
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Internationale Jugendarbeit KJFP NRW
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
In einer von Globalisierung und Zuwanderung geprägten Gesellschaft kommt dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und dem wechselseitigen Verständnis eine große Bedeutung zu. Die internationale Jugendarbeit berücksichtigt die interkulturelle Realität und ermutigt junge Menschen zum interkulturellen Austausch, begeistert sie für die Werte unserer freiheitlichen Ordnung und führt sie an historische Verantwortlichkeiten heran. Dies kann zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen und damit zur Friedenssicherung ebenso beitragen wie zu einer Stärkung der europäischen Identität. Dabei sollen insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.
Insbesondere werden Jugendbegegnungen mit Israel, Jugendbegegnungen, die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas fördern sowie Austauschprojekte mit der Türkei gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist der Maßstab, dass diese Projekte Nachhaltigkeit bzw. Stetigkeit anstreben und die Jugendbegegnungen im Rahmen von Hin- und Rückbegegnungen durchgeführt werden.
Zusätzlich werden auch Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern gefördert, auch wenn im Einzelfall Rückbegegnungen nicht möglich sind.
Ebenfalls gefördert werden Aktivitäten von Jugendgruppen im Zusammenhang mit den Zielen zum Verständnis „Eine-Welt“, in denen beispielsweise Inhalte wie Menschenrechte, Klimawandel, Fairer Handel, Migration oder Strukturförderung/Entwicklungshilfe im Mittelpunkt stehen.
Schließlich sind auch Maßnahmen des Fachkräfteaustauschs förderfähig, wenn diese der unmittelbaren Vor- oder Nachbereitung von Jugendaustauschmaßnahmen oder -programmen dienen.
Für inhaltliche- und Verfahrensberatung zu Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit steht, neben den Landesjugendämtern, die „Servicestelle Internationale Jugend-arbeit“ fachlich beratend zur Seite: http://www.servicestelle-ija-nrw.de/ oder per Mail: servicestelle@aktuelles-forum.de.
Für nähere Informationen und fachliche Beratung zum Jugendaustausch mit dem Zielland Türkei kann darüber hinaus die Deutsch-Türkische Jugendbrücke: info@jugend-bruecke.de angefragt werden.
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Antragsstellung
Die Antragsstellung kann bequem über das Onlineportal KJFP.Web erfolgen. Alternativ können Anträge auch schriftlich gestellt werden.
Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln - Israel
Informationen zur Förderung
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.
Für den Austausch mit Israel aus Mitteln des KJP-Bund gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite von Conact.
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Muster und Vordrucke
Zusätzlich zum Antrag ist ein formloser Programmablauf beizulegen. Verwendungsnachweise sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln - Russland
Informationen zur Förderung
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.
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Muster und Vordrucke
Zusätzlich zum Antrag ist ein formloser Programmablauf beizulegen. Sofern eine Kooperation mit einer Organisation aus Russland geplant ist (Austauschprojekte und Hospitationen, ggf. Kleinprojekte) sind zusätzlich zum Antragsformular die Anlagen Sicherheitshinweise und Informationen zur russischen Partnerorganisation beizufügen. Verwendungsnachweise sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Internationale Jugendarbeit aus Bundesmitteln - Tschechien
Informationen zur Förderung
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln zuständig für Träger deren Sitz in Westfalen-Lippe ist und die keiner Zentralstelle angehören. Träger mit Zugehörigkeit zu einer Zentralstelle richten Ihre Anträge an die jeweilige Zentralstelle.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Es fördert Jugendaustausche und Jugendprojekte zwischen Deutschland und Frankreich.
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Muster und Vordrucke
Zusätzlich zum Antrag ist ein formloser Programmablauf beizulegen. Verwendungsnachweise sind inkl. formloser Fahrtkostenbelege und Programmabläufe einzureichen.
Das Deutsch-Griechische Jugendwerk ermöglicht und fördert Begegnungen und Zusammenarbeit junger Menschen aus Griechenland und Deutschland durch die Finanzierung und Unterstützung von Jugendbegegnungen.
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ermöglicht und fördert Begegnungen und Zusammenarbeit junger Menschen aus Polen und Deutschland durch die Finanzierung und Unterstützung von Jugendbegegnungen.
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Muster und Vordrucke
Anträge in Papierform erfolgen mit diesem Muster. Verwendungsnachweise sind inkl. Honorarbelege und formloser Einnahme-Ausgabe-Aufstellungen einzureichen.
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LWL-Mailingliste Kinder- und Jugendarbeit
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