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Vormundschaften / Pflegschaften

Die Vormundschaft ist dem Recht der elterlichen Sorge nachgebildet - ein Vormund tritt an die Stelle von Eltern.

Zu unterscheiden sind die bestellte - also gerichtlich angeordnete - Vormundschaft und die gesetzliche Vormundschaft, die ohne eine gerichtliche Entscheidung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eintritt.

Bei einer Pflegschaft werden lediglich Teile der elterlichen Sorge übertragen.

Foto eines Mädchens mit Kuscheltier, der eine Frau mit Formular die Hand auf die Schulter legt (Bild: AdobeStock/Seventyfour).

Unser Auftrag

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät Jugendämter und Vormundschaftsvereine bei der Aufgabenwahrnehmung, bietet Fortbildungen für Fachkräfte, Beratungen zur Organisation der Aufgabenwahrnehmung und einen überregionalen Arbeitskreis an.

Gemäß § 54 Abs. 1, Abs. 2 SGB VIII i.V.m. §1791a BGB ist das LWL-Landesjugendamt Westfalen als überörtlicher Träger der Jugendhilfe für die Anerkennung von Vormundschaftsvereinen zuständig, die ihren Sitz in Westfalen haben.

Beratung

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berät Jugendämter und Vormundschaftsvereine unter anderem zu:

  • Neue Regelungen der Vormundschaftsreform (Inkrafttreten 1.1.2023)
  • Kooperation mit Sozialen Diensten
  • Ehrenamtliche Vormundschaften
  • Fragen und Voraussetzungen für eine Anerkennung von Vereinen (gem. § 54 Abs. 1, Abs. 2  SGB VIII)

Anerkennung

von Vormundschaftsvereinen

Die Anerkennung eines Vereins zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige durch das LWL-Landesjugendamt Westfalen setzt voraus, dass der rechtsfähige Verein seinen Hauptsitz in Westfalen hat. Die Fachberater:innen des Landesjugendamtes prüfen die Anträge und Voraussetzungen für die Anerkennung und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Überregionale Arbeitskreise

Überregionaler Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW

Im überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW sind die Amtsvormünder der Jugendämter und beide NRW-Landesjugendämter vertreten. In den Arbeitssitzungen findet ein Austausch zwischen den Praktikerinnen und Praktikern statt. Darüber hinaus werden Arbeits- und Orientierungshilfen entwickelt, in denen fachliche Standards für die Aufgabenwahrnehmung beschrieben werden. Alle vier Jahre führen die NRW-Landesjugendämter mit dem überregionalen Arbeitskreis den NRW-Vormundschaftstag durch.

Weitere Details auf der Website des überregionalen Arbeitskreises: www.ak-av-nrw.lwl.org

Überregionaler Arbeitskreis Koordinierungsstellen in NRW

Im "überregionalen Arbeitskreis Koordinierungsstellen" sind 20 örtliche Jugendämter und die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter vertreten. Ziel dieses überregionalen Arbeitskreises ist es, Empfehlungen und Arbeitshilfen zu den allgemeinen Aufgaben im Vormundschaftswesen zu entwickeln und darzustellen, wie diese sinnvollerweise von einer jugendamtsinternen Koordinierungsstelle erledigt werden können. Einer solchen Koordinierungsstelle kommt insbesondere wegen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts eine große Bedeutung zu. Zum 01.01.2023 hat der Bundesgesetzgeber vorgegeben, dass die Aufgaben der Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamtes zu trennen sind mit der Folge, dass die sogenannten "Mischarbeitsplätze" aufzulösen sind.

Neues zum Handlungsfeld Vormundschaften / Pflegschaften

Ihr Kontakt zu uns

Hier finden Sie die zuständige Ansprechperson.

Vormundschaften / Pflegschaften

Antragsverfahren zur Anerkennung gem. § 54 SGB VIII

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Übersicht der Ansprechpersonen zum Thema in den Jugendämtern in Westfalen-Lippe

Die folgenden Ansprechpersonen werden von den Jugendämtern im Jugendamtsverzeichnis Westfalen-Lippe gepflegt.

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