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Empfehlungen - Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII

15.05.2015 LJA

Empfehlungen - Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII

Mit diesen Empfehlungen legt die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter ein umfassendes Werk zur Hilfeplanung vor, das den Fachkräften in den Jugendämtern als Orientierung für ihre Praxis dienen soll. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe für das Hilfeplanverfahren in den einzelnen Jugendämtern zu benennen.

Familien haben einen Anspruch darauf, bundesweit eine fachlich vergleichbare Bearbeitungspraxis vorzufinden. Mit diesen Empfehlungen soll eine gleichmäßige Umsetzung auf kommunaler Ebene befördern und dadurch auch die Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern erleichtert werden.

Hilfeplanung ist ein Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe und ihre fachlich gute Gestaltung gleichzeitig unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen von Hilfen. Sie steht im Zentrum des fachlichen Handelns in den Hilfen zur Erziehung und liegt in der Steuerungsverantwortung des öffentlichen Trägers. Gleichwohl ist sie nur im konstruktiven Dialog mit den freien Trägern und im Zusammenwirken mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sinnvoll auszugestalten. Sie stellt damit komplexe Anforderungen an alle Beteiligten und bedarf immer wieder der fachlichen Rückversicherung.

Hilfeplanung findet heute unter anderen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen statt als bei ihrer Einführung vor 25 Jahren. Hilfen zur Erziehung erreichen heute fast eine Million junger Menschen und flankieren und begleiten damit wichtige Entwicklungsschritte in vielen Biographien. Die wirksame und effiziente Ausgestaltung dieser Hilfen ist damit ein Wirtschafts- und ein Zukunftsfaktor zugleich für unsere Gesellschaft.

Wegen der starken Zunahme der Hilfen ist in Bund und Ländern eine anhaltende Diskussion um ihre Steuerung entbrannt. Hierbei geht es um die Effizienz und die Effektivität von Hilfen und nicht zuletzt um ihre wachsenden Kosten. Eine verbesserte Steuerung der Hilfen ist ohne eine Bearbeitung des Prozesses der Hilfeplanung nicht zu erreichen. Fachkräfte in der Hilfeplanung müssen dabei die Ressourcen von Familie und Sozialraum einbeziehen, sensibel und beteiligungsorientiert beraten und die Entwicklung bedarfsgerechter und innovativer Hilfesettings gewährleisten. Hierbei ist insbesondere das System Schule zu berücksichtigen, das stärker in die Gesamtleistungen zur Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft eingebunden werden sollte. An dieser Schnittstelle liegen zentrale Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der Wirksamkeit und des Nutzens von Hilfen. Insofern soll, mit diesen Empfehlungen auch für diese Diskussion ein wesentlicher Beitrag geleistet werden. 

Motiviert zu diesen Empfehlungen hat auch der § 79 a SGB VIII, der mit dem Bundeskinderschutzgesetz in das SGB VIII eingeführt wurde. Dieser verlangt von den öffentlichen Trägern, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung zu entwickeln, bei denen sie sich an den Empfehlungen der Landesjugendämter orientieren sollen. Mit diesen Empfehlungen werden für den Kernprozess Hilfeplanung klare Qualitätsmaßstäbe vorgelegt.

Das vorliegende Papier führt die in den Ländern existierende Vielfalt von Orientierungs- und Arbeitshilfen zusammen und aktualisiert diese angesichts neuer gesetzlicher Grundlagen und weiterführender Forschungserkenntnisse. Es ist deswegen sehr umfangreich geworden, muss aber nicht systematisch von Anfang bis Ende durchgearbeitet werden, um ein grundlegendes Verständnis zu ermöglichen. Anhand seines differenzierten Inhaltsverzeichnisses lässt es sich gleichsam als Nachschlagewerk für den Alltag nutzen.

Erarbeitet wurden die Empfehlungen von einer Arbeitsgruppe aus Landesjugendämtern und kommunalen Jugendämtern. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Erarbeitung befürwortet und durch die Entsendung von Jugendämtern unterstützt, wofür ihnen die BAG Landesjugendämter herzlich dankt.

Mögen die Empfehlungen eine gute und hilfreiche Wirkung für die Praxis entfalten! Sie wird empfohlen für die Arbeit in den Jugendämtern und für die erfolgreiche Ausgestaltung des Zusammenwirkens mit allen Beteiligten zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und Familien.