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RS Nr. 1/2022: An die wirtschaftlichen Jugendhilfen der Jugendämter in Westfalen Lippe - Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG - Stichtagsmeldung zum 31.12.2021

04.01.2022 LJA

Aufforderung zur Meldung aller Fälle, für die am 31.12.2021 Jugendhilfe gewährt wurde, um eine fristgerechte Abschlagzahlung der Verwaltungskostenpauschale zum 01.03.2022 und 01.06.2022 nach dem KJHG sicherzustellen.

Deckblatt Verfahrensablauf bei Zuständigkeitswechsel

Verfahrensablauf bei Zuständigkeitswechsel – Vereinbarung des LWL-Arbeitskreises Wirtschaftliche Jugendhilfe

01.02.2020 LJA

Zuständigkeitswechsel nach §§ 86 ff. SGB VIII führen oft zu Verzögerungen. Die Jugendämter der Arbeitskreise WiJu Nord und Süd haben eine Empfehlung erarbeitet, die eine zügige Fallübergabe und enge Zusammenarbeit fördert. Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von sechs Wochen.