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Arbeitshilfe zu Altersfeststellungsverfahren

09.06.2021 LJA

Arbeitshilfe "Durchführung von behördlichen Altersfeststellungsverfahren gemäß § 42f SGB VIII"

Die Arbeitshilfe "Durchführung von behördlichen Altersfeststellungsverfahren gemäß § 42f SGB VIII" beschreibt die Erkenntnisse der Fachpraxis der öffentlichen Jugendhilfe zur weiteren Qualitätsentwicklung bei der Durchführung der Altersfeststellungsverfahren.

Sie enthält eine Darstellung des Verfahrensablaufs, ferner Ausführung zu behördlichen Amtsermittlungspflichten, zum Rechtscharakter der Altersfeststellung und u.a. gerichtliche Entscheidungen zu den Verfahren. Die Arbeitshilfe ist das Ergebnis eines mit 12 Jugendämtern geführten Qualitätsdialogs der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter, der durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert wurde.