Was Jugendämter leisten: Teilhabe ermöglichen - § 35a
Broschüre "Was Jugendämter leisten: Teilhabe ermöglichen" - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung § 35a SGB VIII
Eine Veröffentlichung der BAG Landesjugendämter.
Die Jugendämter sind als Reha-Träger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII verpflichtet, ein solches Informationsangebot bereit zu halten.
Deshalb stellt Ihnen die BAG Landesjugendämter eine entsprechende Informationsbroschüre zur Verfügung, die das Thema komprimiert und einfach darstellt. Die Broschüre richtet sich an Eltern, junge Menschen und andere Interessierte, die Auskünfte über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII suchen. Ein kostenfreies Ansichtsexemplar habe ich Ihnen beigefügt.
Nutzen Sie die Broschüre für Ihr Jugendamt:
- Sie können die barrierefreie Broschüre (pdf/ua) gerne in Ihrem Internetauftritt verlinken (Direktlink zur PDF-Datei: https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/35a) oder selber in Ihrem eigenen Internetangebot bereitstellen.
- Außerdem können Sie die Broschüre kostenpflichtig bei unserer Partnerdruckerei bestellen unter https://ja.druckerei-kettler.de.
- Alternativ können Sie die Datei auch mit dem DTP-Programm Adobe Indesign an Ihr örtliches Corporate Design anpassen und selber drucken lassen. Sie können die Satzdatei hier https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/interner-bereich/ herunterladen. Die Zugangsdaten erhalten Sie unter service@unterstuetzung-die-ankommt.de