Arbeitshilfe zum Zuständigkeitsübergang junger Volljähriger nach § 36b Abs. 2 SGB VIII
Praxisleitfaden bietet Orientierung
Wie gelingt der Übergang junger Volljähriger vom Jugendamt zur Eingliederungshilfe für Erwachsene? Die gemeinsam von Jugendämtern, dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe und dem LWL-Landesjugendamt entwickelte Arbeitshilfe bietet hierfür Orientierung, beschreibt den Zuständigkeitsübergang nach § 36b Abs. 2 SGB VIII Schritt für Schritt und stellt praxistaugliche Vordrucke zur Verfügung.
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) gelten seit Juni 2021 gesetzliche Vorgaben zum Zuständigkeitsübergang junger Volljähriger vom Jugendamt zum Träger der Eingliederungshilfe. Zentrale Rechtsgrundlagen sind dabei die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sowie die Vorschriften zum strukturierten Zuständigkeitsübergang nach § 36b Abs. 2 SGB VIII.
In Westfalen-Lippe ist in diesem Zusammenhang vor allem das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe (Abt. 60) der zu beteiligende Reha-Träger und Kooperationspartner der Jugendämter.
Für die praktische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben haben Vertreter aus Jugendämtern, dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe und dem LWL-Landesjugendamt in der AG § 36b gemeinsam ein Verfahren entwickelt. Das Ergebnis war ein Kooperationspapier zum Zuständigkeitsübergang nach § 36b Abs. 2 SGB VIII, das zunächst im Rahmen einer Pilotphase erprobt wurde.
Die Erfahrungen aus dieser Pilotphase wurden anschließend ausgewertet. Für die Überarbeitung konnte die AG § 36b auf unterschiedliche Evaluationsquellen zurückgreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind unmittelbar in die hier verlinkte Arbeitshilfe eingeflossen. Insbesondere die grau markierten Kapitel erläutern den Prozess des Zuständigkeitsübergangs zunächst im Überblick und anschließend Schritt für Schritt. Vordrucke im Anhang unterstützen die Fachkräfte bei der praktischen Umsetzung im Arbeitsalltag. Weitere Kapitel vermitteln rechtliches Wissen und geben Hinweise zum Umgang mit besonderen Fallkonstellationen.
Ergänzend zur Arbeitshilfe steht ein Evaluationsbericht zur Verfügung. Er zeigt zum einen, mit welchen Aspekten des Verfahrens und der Zusammenarbeit die Fachkräfte der Jugendämter und des LWL zufrieden beziehungsweise unzufrieden sind. Zum anderen greift er wiederkehrende fachliche Fragestellungen auf, beispielsweise: „Was ist ein begründeter Einzelfall nach § 41 SGB VIII?“ Der Bericht schließt mit Vorschlägen zum Umgang mit Dissens sowie mit Ansätzen, wie die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und LWL weiter gefördert werden kann.
Weiterführende Informationen
Ergänzend finden Sie hier das Kooperationspapier hinsichtlich Leistungen zur Beschäftigung zwischen den LWL-/LVR-Inklusionsämtern Arbeit und den Jugendämtern in NRW.