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RS Nr. 26/2026: Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung zum KiBiz (DVO KiBiz)

02.10.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Förderung von Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung zum KiBiz (DVO KiBiz)

Neuregelungen des Landeszuschuss für plusKITAs (§ 44, 45, 47 KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2027/2028

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage sende ich Ihnen den Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.09.2026 inklusive drei weiterer Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Anlage 1: Neue Verteilschlüssel § 45 Abs. 1 KiBiz
Anlage 2: Neue Fördersummen gemäß § 45 Abs. 1 KiBiz
Anlage 3: Hinweise im Prozess – Überführung der Sprach-Kitas in die plusKITA-Struktur  

Ich weise darauf hin, dass in der Anlage 1 die Verteilschlüssel auf vier Nachkommastellen gekürzt wurden. Deshalb können sich bei einer händischen Nachberechnung des Förderbetrages pro Jugendamt unter Heranziehung des Verteilschlüssels und der Gesamtlandesmittel geringfügige Abweichungen zu dem in der Anlage 2 ausgewiesenen Gesamtbetrages pro Jugendamt ergeben.

Außerdem sende ich Ihnen zur Information den Gesetzestext des KiBiz in der ab 01.08.2027 gültigen Fassung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.

Raphaela Orth