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RS Nr. 6/2022 vom 14.03.2022: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023

14.03.2022 LJA

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023

Informationen zum Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2022 zur Förderung der neuen Familienzentren.

In der Anlage finden Sie den Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein Westfalen vom 21.02.2022 zur Förderung der neuen Familienzentren.

Diesem Erlass sind die Liste mit den zugewiesenen Kontingenten für das Kindergartenjahr 2022/2023 (Anlage 1) sowie die Empfehlungen zur kleinräumigen Auswahl (Anlage 2) beigefügt. Die Landesregierung wird im Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt 150 neue Familienzentren fördern. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren ist Mittwoch, der 15.06.2022. Priorität hat der Ausbau neuer Familienzentren.

Falls im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Entscheidung getroffen wird, neue Kontingente als zweite Zuschüsse für zertifizierte Familienzentren zu nutzen, so gilt bei erstmaliger Beantragung auch für diese Sachverhalte die Frist 15.06.2022. Zu den inhaltlichen Voraussetzungen hierfür wird auf den Erlass verwiesen.

Sobald die Antragstellung über KiBiz.web möglich ist, werden Sie gesondert informiert.

Die Fälle, in denen eine Verschiebung nicht genutzter Kontingente in das Kindergartenjahr 2022/2023 beantragt wurde, in der Kontingentliste (Anlage 1) nicht abgebildet sind, aber gleichwohl Berücksichtigung finden.

Eine zentrale Informationsveranstaltung für die künftigen Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023 findet am 26.08.2022 statt.