RS Nr. 38/2024: Westfälische Pflegefamilien - Anpassung des WPF-Tagessatzes ab dem 01.01.2025
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 03.12.2024.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW am 18.12.2024, hat mich das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) über die Festsetzung der Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2025 informiert. Grundlage für das MKJFGFI waren die diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Vereins.
Die Anpassung des Trägeranteils für das System der Westfälischen Pflegefamilien findet auf Grundlage der seit dem 01.02.2013 bestehenden Finanzierungssystematik statt. Grundlage der Berechnung des Trägeranteils ist die Ist-Personalkostenerhebung 2021 in allen tagessatzrelevanten Bereichen (Beratung, Co-Beratung, Leitung, Verwaltung) sowie die tariflichen Entwicklungen.
Aktuell führen die WPF-Träger eine neue Personalkostenerhebung durch, die die Grundlage für den Trägeranteil im WPF-Tagessatz 2026 bilden wird. Aus diesem Grund verständigt sich das Gremium des WPF-Fachausschusses (Vertreter:innen von Jugendämtern und WPF-Trägern) auf eine Null-Runde für den Trägeranteil im Tagessatz 2025 (siehe auch mein Informationsschreiben vom 10.09.2024).
Hinweis: Bei den einzelnen WPF-Tagessätzen gibt es dennoch eine geringe Abweichung im Vergleich zum Vorjahr die sich dadurch ergibt, dass die aktuellen Platzzahlen zum 15.10.24 die Grundlage der Kalkulation bilden sowie in 2024 aufgrund des Schaltjahres mit 366 Tagen gerechnet wurde.
Bezüglich der Verhandlung des WPF-Tagessatzes verfügen die Vertreter:innen der Jugendamtsseite hier über kein abschließendes Verhandlungsmandat der westfälischen Jugendämter. Gemäß § 77 Abs. 2 SGB VIII gilt die gesetzlich verankerte Vereinbarungspflicht vor Ort zwischen WPF-Träger und örtlichem Jugendamt. Das bedeutet, dass es sich bei dem WPF-Tagessatzes, den dieses Gremium verhandelt, um einen Vorschlag handelt, über den vor Ort eine Vereinbarung zwischen WPF-Träger und örtlichem Jugendamt getroffen werden muss.
Anliegend übersende ich Ihnen den Vorschlag für die Tagessatzberechnung der Westfälischen Pflegefamilien für 2025.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
i.A. gez.
Matthias Lehmkuhl