RS Nr. 37/2024: Anpassung der Pauschalbeiträge bei Vollzeitpflege gem. § 39 SGB VIII
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 03.12.2024.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW vom 18.12.2024, hat mich das Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.12.2024 informiert, dass die Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2025 erhöht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
i.A. gez.
Matthais Lehmkuhl