Gemeinsam MehrWert
Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
Anliegen des Förderprogramms des Landes NRW ist es, auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen zu reagieren. Unter Steuerungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sollen Maßnahmen und Angebote konzipiert werden, welche für die teilnehmenden Kommunen und die ausführenden öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe attraktiv und im Sinne ihrer eigenen wertschätzenden Haltung gegenüber jungen Geflüchteten gestaltungsfähig sind.
Darüber hinaus ist das Landesprogramm für junge Menschen mit Fluchterfahrung auch ein Programm für die (jungen) Menschen, die in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und für Vielfalt und Zuwanderung sensibilisiert werden sollen.
Das Landesprogramm wurde auf Grundlage des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ entwickelt, sodass es den Bedarfen der Kommunen entspricht und die Erfahrungen des bisherigen Landesprogramms berücksichtigt.
Schwerpunkte
Das Programm konzentriert sich auf folgende fachliche Aspekte:
- Querschnittsthema Vielfalt im Kontext von Flucht und Migration
- Schwerpunkt I: Prävention sexualisierter Gewalt/ Sexuelle Bildung
- Schwerpunkt II: Demokratiebildung/ Politische Bildung/ Wertedialog
Was macht „Gemeinsam MehrWert - Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ aus?
Ein Landesprogramm ...
- welches die Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in Kooperation mit freien Trägern fördert.
- welches auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingeht.
- welches ein attraktives und unkompliziertes Förderinstrument für Kreise und Kommunen darstellen soll.
- welches die Vielfalt der freien Trägerlandschaft berücksichtigt und dabei hilft die Trägerhermetik aufzuweichen, um somit auch Migrant:innenselbstorgani-sationen und neue Organisationen zu fördern.
- welches ein Beratungstandem im zuständigen Landesjugendamt für inhaltli-che und förderrechtliche Fragen zur Konzipierung, Antragstellung, Begleitung und Auswertung bereithält.
Ein Landesprogramm ...
- welches der Sensibilisierung für Vielfalt und Zuwanderung dient und Teil-habe, Mitbestimmung und Wohlbefinden von jungen Geflüchteten als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet.
- welches jungen geflüchteten Menschen mit Wertschätzung und Anerkennung begegnet und die Ressourcen der Geflüchteten vermehrt in den Blick nimmt (Abkehr von defizitären Ansätzen).
- welches an junge Menschen mit Fluchterfahrung adressiert ist, ohne jedoch exklusive Maßnahmen fördern zu müssen, da im inklusiven Sinne alle jungen Menschen partizipieren sollen. Dennoch sollen bestimmte Bedarfe von jun-gen geflüchteten Menschen Beachtung finden und unterstützt werden.
- welches mit den Schwerpunkten Demokratiebildung/ Politische Bildung/ Wertedialog und Prävention sexualisierter Gewalt/ Sexuelle Bildung notwen-dige und für die Zielgruppe relevante Themen vorgibt, aber Spielräume in der Umsetzung zulässt.
- welches eine flankierende, interkommunale Vernetzung und thematisch pas-sende Qualifizierung für die Trägerlandschaft seitens der Fachberatungen der Landesjugendämter anbietet.
Formulare
Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen mit eigenem Jugendamt sowie kreisangehörige Kommunen ohne eigenes Jugendamt in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt.