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MKJFGFI: Fachbezogene Pauschale zur Förderung der Qualifizierung der pädagogischen Kräfte des Elementarbereichs 2023

06.12.2022 LJA

Informationsschreiben des MKJFGFI vom 05.12.2022

Das MKJFGFI schreibt:

Gerne möchten wir Sie heute über Planungen zur Förderung der Qualifizierung des pädagogischen Personals sowie der Kindertagespflegepersonen im Haushaltsjahr 2023 informieren. Ich bitte zu beachten, dass die nachfolgenden Informationen unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers über den Haushalt 2023 stehen.

Gemäß Entwurf des Haushaltsplans 2023 ist es vorgesehen, die in 2022 bestehenden Förderungen in Form einer fachbezogenen Pauschale für die Themen

  • alltagsintegrierte Sprachbildung
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Aspekte der Medienkompetenzförderung
  • Aspekte des Anti-Bias Ansatzes
  • Unterstützung im Bereich der frühkindlichen Bildung bei den Herausforderungen in der Aufarbeitung der Pandemie

fortzusetzen.

Die Förderhöhe soll auf Grundlage der nach der Anmeldung zum 15. März 2022 berechneten Gruppen ermittelt werden. Die Fördersätze berechnen sich wie folgt:

Gruppenzahl Pauschale pro Gruppe Summe pro Kita
1 300€ 300€
2 200€ 400€
3 150€ 450€
4 150€ 600€
5 150€ 750€
6 150€ 900€
7 150€ 1.050€
... ... ...

Für die Kindertagespflege soll die Pauschale auf Grundlage der zum 15. März 2022 in KiBiz.web angemeldeten Kindertagespflegepersonen berechnet werden. Pro Kindertagespflegeperson beträgt die Pauschale 30 Euro.

Darüberhinausgehend sollen künftig Qualifizierungsmaßnahmen zu Kinderschutzkonzepte nach § 11 Landeskinderschutzgesetz NRW förderfähig sein. Damit würden Qualifizierung zu folgenden Themenstellungen förderfähig:

  • Organisationale Schutzkonzepten im Bereich der Kindertageseinrichtungen
  • Gestaltung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Kindertagespflege
  • Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen soll für die Berechnung der Pauschale die Anzahl der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegepersonen im jeweiligen Jugendamtsbezirk (Stichtag 15.03.2022) zu Grunde gelegt werden. Der Fördersatz soll dabei 800 € für ein Drittel der jeweiligen Kindertageseinrichtungen und 400 € für ein Drittel der Kindertagespflegepersonen betragen.

Hintergrund dieser Drittel-Kalkulation waren die Annahme begrenzter Fortbildungskapazitäten bei den Fortbildungsanbietern und das Ziel einer vollständig landesfinanzierten Fortbildungsmaßnahme in einem regelmäßigen Turnus.

Die tatsächliche Verteilung der Mittel auf die Träger der Kindertageseinrichtungen soll jedoch wie bei den bisherigen Pauschalen dem Jugendamt obliegen. Die Mittel sollen dabei auch für trägerübergreifende Fortbildungsmaßnahmen im Jugendamtsbezirk genutzt werden können. Die Mittel sollen insgesamt bedarfsgerecht verteilt werden. Dabei sollen die freien Träger und die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragten Fachberatungs- und Vermittlungsstellen der Kindertagespflege in angemessener Weise berücksichtigt werden.