RS Nr. 21/2026: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Kindertagesbetreuung (Kita-Investitionsförderung, Kita-Helfer:innen, Sprachkitas, Brückenprojekte)
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Hier: Vierte Änderung der Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Runderlass des Ministeriums der Finanzen (FM) vom 10.04.2026, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW (MBl. NRW) Ausgabe Nr. 94 vom 21.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Veröffentlichung des o. a. Runderlasses des FM ist es auch zu Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich (VV) und der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (VVG) gekommen.
Mit Blick auf die ab dem 22.04.2026 in Kraft getretenen Änderungen gebe ich Ihnen die nachfolgenden Hinweise über den Teil der Neuerungen, die Berührungspunkte mit den v. g. Förderbereichen haben. Ich informiere Sie zu folgenden Punkten:
1. Änderung der VV und VVG zu § 44 LHO
a) Änderung der VV für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich
Hierzu verweise ich auf die beschriebenen Änderungen der VV in den Buchstaben b) und bb) des beigefügten Runderlasses. Hierbei handelt es sich nur um kleinere Anpassungen, die keine direkten Auswirkungen auf die Durchführung der benannten Zuwendungsverfahren haben und teils auch nur redaktioneller Art sind.
b) Änderung der VVG für Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (GV)
Hierzu verweise ich auf die beschriebenen Änderungen der VVG im Buchstaben cc) des beigefügten Runderlasses. Auch hier sind nur wenige Anpassungen vorgenommen worden, die jetzt ebenfalls keine direkten Auswirkungen auf die Durchführung benannten Förderverfahren haben.
2. Änderungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an Gemeinden und Gemeindeverbände (ANBest-G) und Allgemeinen
Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Mit Veröffentlichung des Runderlasses sind auch die die o. a. Nebenbestimmungen angepasst worden. Es ergeben sich dabei folgende Änderungen:
a) ANBest-G (Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG)
Die Nr. 3 zur Vergabe von Aufträgen wurde allgemeiner unter Bezug auf das geltende Vergaberecht umformuliert. Dadurch wurden die bisherigen Nrn. 3.2 und 3.3 gestrichen.
Durch die Änderungen der Nr. 3 erfolgte noch eine redaktionelle Anpassung der Nr. 9.3.2.
b) ANBest-P (Anlage 2 zu Nr. 5.1 VV)
Die unter der Nr. 3.3.1 ff. festgelegten Wertgrenzen für die Durchführung von beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben wurden entsprechend der allgemeinen Vorgaben der VV zu § 55 LHO für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst und lösen somit die vorläufigen Regelungen zu Nr. 3.3 (Rundschreiben des FM vom 02.10.2025, bekannt gegeben durch mein Rundschreiben Nr. 28/2025 vom 21.10.2025) ab.
Daneben ist in Nr. 3.3.1.3 (Direktauftrag) ein neuer Satz zum regelmäßigen Wechsel der Auftragnehmer aufgenommen worden.
Durch die Anpassung der Wertgrenzen kommt es zu weiteren Erleichterungen bei Vergabeverfahren von Förderprojekten, deren zuwendungsfähige Ausgaben
- zu mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und
- soweit die Zuwendung, oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendungen, über 500.000 € beträgt.
Die geänderten ANBest-G werden ab sofort zum Bestandteil meiner Zuwendungsbescheide gemacht.
Bei der Weiterleitung von Zuwendungen bitte ich darauf zu achten, dass Sie ebenfalls die Neufassung der ANBest-G (bei Förderungen an gemeindliche Träger) und der ANBest-P (bei Förderung an freie Träger) zum Bestandteil Ihrer Bescheide machen.
Darüber hinaus empfehle ich, dass Sie Ihre Zuwendungsempfangenden auf diese Änderungen besonders hinweisen.
Auch wenn die beschriebenen Änderungen der ANBest-G/P sich in erster Linie auf die Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen auswirken, möchte ich Sie dennoch bitten, auch bei den anderen benannten Förderbereichen im Sinne der Einheitlichkeit, die diesem Rundschreiben beigefügten ANBest-G/ANBest-P zum Bestandteil Ihrer Weiterleitungsbescheide zu machen.
Unter dem folgenden Link sind die geänderten VV/VVG zu § 44 LHO sowie sämtliche zugehörige Anlagen u. a. auch die hier angesprochenen ANBest-G, ANBest-P abrufbar:
Darüber hinaus werden die geänderten Versionen der ANBest-G, der ANBest-P und der NBest-Bau auch auf der folgenden Internetseite des LWL-Landesjugendamtes abrufbar sein:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.
Manfred Dömer