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RS Nr. 20/2026: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Kindertagesbetreuung: Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“

30.07.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Hier: Verwendungsnachweisverfahren für den Zeitraum August 2025 bis Juli 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Förderzeitraum 01. August 2025 bis 31. Juli 2026 wird das Förderverfahren der „Sprach-Kitas“ zwischen Jugendamt und Landesjugendamt über das webbasierte Online-Tool „förderung.NRW“ abgebildet. Dies schließt das Verwendungsnachweisverfahren mit ein.

Der nach der Förderrichtlinie bis zum 31. Oktober 2026 vorzulegende Verwendungsnachweis des Jugendamtes ist über „förderung.NRW“ einzureichen.

Im Folgenden gebe ich Ihnen hierzu weitere Informationen:

I. Verwendungsnachweis des Trägers an das örtliche Jugendamt

Der Träger reicht seinen Verwendungsnachweis wie gewohnt mittels des beigefügten Vordrucks und der beigefügten Excel-Tabelle als Anlage beim Jugendamt ein.

Den Verwendungsnachweisvordruck für Träger an das Jugendamt sowie die Excel-Tabelle als Anlage und die Handreichung können in Kürze auch auf der Homepage des LWL-Landesjugendamtes abgerufen werden, unter „Finanzielle Förderung – Kindertagesbetreuung – Sprach-Kitas“

II. Verwendungsnachweis des Jugendamtes an das Landesjugendamt

Das Jugendamt erstellt für den Förderzeitraum 01. August 2025 – 31. Juli 2026 erstmalig den Verwendungsnachweis über das webbasierte Online-Tool „förderung.NRW“. Dort steht der Standard-Vordruck des Verwendungsnachweises gemäß der Landeshaushaltsordnung NRW zur Verfügung. Dieser ist anders aufgebaut und dargestellt, als das bisher zu nutzende Verwendungsnachweisformular.

Um Ihnen die Erstellung des Verwendungsnachweises zu erleichtern, wurde die anliegende „Handreichung“ erarbeitet, die Hinweise zum Verfahren und zur Eingabe der Daten in den Verwendungsnachweis in „förderung.NRW“ gibt.
Zudem wurde die Exceltabelle als Anlage zum Verwendungsnachweis so umgestaltet, dass für den Verwendungsnachweis erforderliche Angaben der Tabelle entnommen werden können.

Diese Exceltabelle ist - wie bisher auch- ergänzend zu dem Verwendungsnachweisvordruck zu erstellen und im Upload-Bereich des Verwendungsnachweises in „förderung.NRW“ hochzuladen.

Es ist ausreichend, den Verwendungsnachweis in förderung.NRW freizugeben. Eine zusätzliche Übersendung per Post/Fax oder Mail ist nicht erforderlich.

Für Fragen zum Verwendungsnachweis-Verfahren nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse vn-sprach-kitas@lwl.org.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

im Auftrag gez.
David Steudter