Förderung der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln im Jahr 2027
Förderung der Internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln im Jahr 2027
Fördermöglichkeiten der internationalen Jugendarbeit aus dem KJP des Bundes und aus den Mitteln der Jugendwerke – alles zu Antragsfristen, Neuerungen und allgemeinen Hinweisen für 2027.
Hiermit informiere ich Sie über die Fördermöglichkeiten der internationalen Jugendarbeit aus dem KJP Bund und aus den Mitteln der Jugendwerke.
Ich bitte Sie, die Termine zur Anmeldung / Beantragung von internationalen Jugendbegegnungen für das Jahr 2027 zu notieren und die in Ihrem örtlichen Bereich in Frage kommenden Träger möglichst kurzfristig zu informieren.
Die Anträge bitte ich unbedingt termingerecht einzureichen, da nicht termingerecht vorgelegte Anträge von Seiten der jeweiligen Geldgeber abgelehnt werden.
Für die folgenden Förderbereiche Nr. 1 – 4 gilt das Zentralstellenverfahren: Antragsteller, die einem als Zentralstelle anerkannten Verband angehören, wenden sich bitte mit ihrem Antrag direkt an ihren bundeszentralen Verband. Bitte beachten Sie dabei, dass für die einzelnen Förderbereiche (KJP Bund bzw. die einzelnen Jugendwerke) z.T. jeweils unterschiedliche Zentralstellen zuständig sind. Fragen zu den von den verschiedenen Geldgebern praktizierten Zentralstellenverfahren / Länderverfahren (welcher Träger hat wo zu beantragen?) beantworte ich gern.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderbereiche bzw. Termine:
1. Bundesmittel / Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP Bund)
1.1 Antragsfristen
• Maßnahmen mit Israel und Tschechien
ConAct und Tandem haben das System „SOWA/OASE“ eingeführt. Über „OASE“ können Letztempfänger Anträge online stellen und abrechnen. Eine Antragsstellung auf dem Postweg ist weiterhin möglich. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird jedoch um Nutzung des online Verfahrens OASE gebeten.
Für die Antragstellung bei Tandem nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://oase.tandem-org.de/oase/#oase_root
Für die Antragstellung bei ConAct nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://oase.conact-org.de:8545/oase/#oase_root
Bitte erstellen Sie einen nicht-personalisierten Account für ihre Einrichtung, sodass auch im Vertretungsfall oder bei Personalwechsel Anträge gestellt oder später abgerechnet werden können, da diese Account-gebunden sind.
Hier gilt als Antragsschluss der 03.09.2026.
Bitte beachten Sie bei deutsch-israelischen Maßnahmen:
- In 2025 und 2026 konnten im Rahmen einer Ausnahmeregelung erhöhte Fördersätze bewilligt werden. Es ist derzeit unklar, ob diese auch in 2027 Anwendung finden werden. Um den verwaltungstechnischen Aufwand zu minimieren, beantragen Sie bitte – sofern notwendig - auch für 2027 einen Flugkostenzuschuss i.H.v. 600 EUR pro Person in beide Richtungen. In der Software OASE ist das Feld des Flugkostenzuschusses frei beschreibbar, Sie können den höheren Zuschuss von 600 EUR eigenständig im Feld eintragen. Sollte die Ausnahmeregelung zum höheren Flugkostenzuschuss nicht verlängert werden, so müsste der Flugkostenzuschuss von ConAct auf den regulären Satz gekürzt werden. Bei einer Bestätigung der Ausnahmeregelung für das Förderjahr 2027 stünde der höhere Flugkostenzuschuss direkt allen Trägern zur Verfügung.
- Im Förderjahr 2026 können Träger im Rahmen von Programmen in Deutschland für notwendig werdende Sicherheitsvorkehrungen (Sicherheitsbegleitung, Anmietung Reisebus zur Vermeidung des ÖPNV oder gemeinsame Unterbringung der Teilnehmenden) bis zu 5.000 EUR pro Projekt zusätzlich beantragen. Entsprechend des bestehenden Verfahrens haben Träger diese zusätzlichen Mittel im Verlauf des Förderjahres 2026 separat in einem formlosen Schreiben beantragt. Um auch im Fall der zusätzlichen Sicherheitskosten den verwaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren, können Träger die zusätzlichen Sicherheitskosten in Höhe von bis zu 5.000 EUR pro Projekt direkt im Zuge der regulären Antragsfrist für das Jahr 2027 mitbeantragen. Da es sich auch beim Sicherheitskostenzuschuss um eine Ausnahmeregelung handelt, ist aktuell noch nicht absehbar, ob diese Ausnahmeregelung auch im Jahr 2027 verlängert wird. Zur Beantragung der zusätzlichen Mittel wird auf einer separaten Seite um eine formlose Erläuterung gebeten, um welche Sicherheitsvorkehrung es sich handelt, aus welchen Gründen die Sicherheitsvorkehrung geplant wird (z.B. Vorgabe des israelischen Partners) und welche Kosten beantragt werden. Zur Ermittlung der Kosten wird die Einholung von drei Angeboten empfohlen. In der Software OASE kann das separate Blatt mit der formlosen Erläuterung am Ende des Antrags im Bereich „Dokumente“ und „Datei hinzufügen“ hochgeladen werden.
- Die israelischen Partner müssen entsprechende Anträge beim Public Council in Tel-Aviv stellen, sonst können sie über den Fachausschuss nicht gefördert werden.
• Maßnahmen im Rahmen der längerfristigen Förderung
Für Vorhaben im Rahmen der längerfristigen Förderung – hierzu zählen Maßnahmen mit/in Ägypten, Belgien, Estland, Finnland, Großbritannien, Italien, Japan, Kasachstan, Lettland, Litauen, Marokko, Mongolei, Niederlande, „NUS-Staaten“ (z.B. Armenien oder Georgien), Palästina, Portugal, Slowakei, SOE (südosteuropäische Länder wie z.B. Bulgarien oder Rumänien), Spanien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA sowie multilaterale Maßnahmen und Maßnahmen des ehemaligen JPE-Programms (Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern) – gilt als Antragsschluss der 16.11.2026.
• Maßnahmen im Rahmen der längerfristigen Förderung, hier: Maßnahmen mit Russland
Mit dem Ausscheiden des BMBFSFJ aus der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaus-tausch gGmbH (SDRJA) zum 31.12.2025 erfolgt ab 01.01.2026 die Förderung von Projekten des dt.-russ. Jugendaustauschs wieder direkt über den KJP. Aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der bestehenden hohen Risiken in der Russischen Föderation gelten für Austauschmaßnahmen weiterhin besondere Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmenden. Bitte beachten Sie für geplante Vorhaben mit Russland die ergänzenden Regelungen zur KJP-RL, die den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen sind. Anträge sind bis zum 16.11.2026 hier einzureichen.
• Maßnahmen mit China
Anträge sind bis zum 16.11.2026 hier einzureichen. Visakosten werden ab 2027 nicht mehr bezuschusst.
1.2 Allgemeine Regelungen zur Antragstellung:
- Für Förderungen im Rahmen des Länderverfahrens gilt bei Vorhaben mit China und den Ländern der längerfristigen Förderung:
Für jede beantragte Maßnahme ist darzulegen, warum sie nicht den Richtlinien der Landesförderung entspricht und daher aus Mitteln des Bundes bezuschusst werden soll.
- Für alle oben genannten Maßnahmen ist zu beachten:
Bei Maßnahmen, für die eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln beantragt wird, ist zu begründen, warum sie zusätzlich zur Landesförderung aus Bundesmitteln bezuschusst werden sollen.
Die Teilnahme öffentlich Bediensteter an Jugendbegegnungen oder Fachkräfteprogrammen ist nicht zuwendungsfähig.
Maßnahmen, die im Rahmen kommunaler und regionaler Partnerschaften vorgesehen sind, sind von der Förderung aus Bundesmitteln ausgeschlossen, sofern internationale Abkommen oder Vereinbarungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) dies nicht ausdrücklich zulassen.
1.3 Weitere Informationen:
- Statistik der internationalen Jugendarbeit
Zur Weiterentwicklung der Statistik der internationalen Jugendarbeit bitte ich Sie besonderes Augenmerk auf die Formblätter M zu richten. Wie bereits zu verschiedenen Anlässen und in verschiedenen Zusammenhängen dargestellt, hängt von der Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben die Verlässlichkeit der Statistik ab, die sowohl für das BMBFSFJ als auch die Akteure der internationalen Jugendarbeit eine wichtige Argumentationshilfe darstellt. Bei bilateralen Begegnungen im Ausland ist die Zahl der Teilnehmenden der Partnergruppe anzugeben. Bei multilateralen Begegnungen im Ausland, insbesondere bei Großveranstaltungen, ist die vom Veranstalter veröffentlichte Gesamtteilnehmendenzahl anzugeben. Auf eine Zuordnung zu den Ländern der ausländischen Teilnehmenden wird verzichtet, sofern der Veranstalter dazu keine Angaben veröffentlicht. Auf die Angaben des Anteils der Teilnehmerinnen („darunter weiblich“) sowie des Anteils in der Altersgruppe („darunter jugendliche TN v. 8 – 26 J.“) wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet.
- Förderung von Begegnungen mit Chören, Musik- und Tanzgruppen
Für die Förderung von internationalen Begegnungen mit Chören, Musik- und Tanzgruppen wurden Kriterien zur Bewertung der Förderungswürdigkeit erarbeitet, die die besonderen Rahmenbedingungen bei Begegnungen von Ensembles berücksichtigen. Die Kriterien können unter http://www.bkj.de/ eingesehen oder bei der BKJ nachgefragt werden.
1.4 Allgemeine Hinweise zu den Bundes-/ KJP-Mitteln:
Zu einem vollständigen Antrag gehören:
- Antragsformular (Formblatt A2-AMB)
- Formblatt S
- geplantes Programm mit Tageseinteilung
- Kosten- und Finanzierungsplan (AV-K1), sofern Sie auch Zuschläge für die Vorbereitung und Auswertung der Jugendaustauschmaßnahme beantragen, bitte ich Sie, die entsprechenden Kosten im Kosten- und Finanzierungsplan kenntlich zu machen / unter I.6 gesondert aufzuführen
- Formblätter AV3 und AV3K (für Kleinaktivitäten)
Aktuelle Antragsunterlagen können Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunterladen: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/Z/Zuwendungen_national/Formularcenter/BMBFSFJ/bmbfsfj_node.html
Die Antragsformulare für Israel finden Sie hier: https://www.conact-org.de/foerderung/austauschprogramme/formulare
Die Antragsformulare für Tschechien finden Sie hier: https://www.tandem-org.de/foerderung/foerderung-ausserschulisch/
Kompensation der durch Reisen verursachten CO2-Emissionen bei internationalen Begegnungsmaßnahmen
Der im Bundesreisekostengesetz verwendete Begriff der „notwendigen Reisekosten“ ist dahingehend auszulegen, dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind (§3 Abs. 1 S. 1 BRKG). Die geleisteten CO2-Kompensationen, die mit dem Erwerb eines Flugtickets für internationale Begegnungen im Ausland anfallen können, werden daher als förderfähig anerkannt.
- Gleichlautenden Antragstellungen verschiedener Maßnahmen finden bei der Förderung keine Berücksichtigung. Das Gleiche gilt für kopierte Projektbeschreibungen bei IN- und OUT-Programmen.
- Antragsvorlage bei der zuständigen staatlichen Stelle des Partners: Das BMBFSFJ erachtet es als notwendig, dass die jeweilige ausländische Partnergruppe das Programmvorhaben ebenfalls der dort zuständigen staatlichen Stelle vorlegt, und zwar auch dann, wenn von der Partnerseite keine Förderung beantragt wird.
- Trilaterale Programme (mit Beteiligung der Jugendwerke / Koordinierungsstellen): Bezüglich der Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten für trilaterale Programme mit Beteiligung der Jugendwerke oder der Koordinierungsbüros stehe ich Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
2. Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW):
Bitte melden Sie die von Ihnen für 2027 geplanten Maßnahmen formlos bis zum 15.10.2026 bei mir an. Die Anmeldungen sollten folgende Angaben enthalten:
- Name des französischen Partners,
- geplanter Durchführungsort und –zeitraum,
- Art der Unterbringung der Teilnehmenden,
- geplante Anzahl der deutschen und französischen Teilnehmenden sowie der Betreuenden,
- Höhe des beantragten Zuschusses.
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderrichtlinien, in diesem Zusammenhang wurden auch die Formulare für Antrag und Verwendungsnachweis verändert. Bitte verwenden sie künftig nur noch die aktuell gültigen Formulare. Diese haben sich in 2026 erneut verändert! Die vollständigen Anträge auf Förderung deutsch-französischer Jugendbegegnungen sind mir spätestens bis zum 15.12.2026 vorzulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur nachrangig berücksichtigt werden. Eine Förderung ist dann nur möglich, wenn ausreichend Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen.
Mit dem Antrag ist ein Programmentwurf vorzulegen.
Anträge der Vorjahre hatten häufig einen touristischen Charakter. Hier fehlten oft gruppenpädagogische Aktivitäten, Sprachanimation oder ein konkretes Thema, mit dem sich die Teilnehmenden in Diskussionen und Workshops auseinandersetzen konnten. Das DFJW bietet dazu zahlreiche Fortbildungen an und stellt Materialien und Publikationen zur Verfügung.
- Pädagogische Methoden zum Thema Europa: https://www.dfjw.org/ressourcen/europa-im-austausch-padagogische-methoden-zum-thema-europa-leitfaden-fur-interkulturelle-animation.html
- Sprachanimation: https://www.dfjw.org/ressourcen/sprachanimation-als-interkulturelle-brucke.html
- Ressourcen und Veröffentlichungen: https://www.dfjw.org/publikationen-materialien
Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des DFJW eingesehen werden. Hier stehen auch die notwendigen Formulare zum Download sowie ein Rechner zur Ermittlung der Fahrtkostenzuschüsse bereit: https://www.dfjw.org, Suchfeld: Formulare
3. Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW):
Deutsch-polnische Veranstaltungen melden Sie bitte formlos (unter Angabe der wesentlichen Daten) bis zum 15.10.2026 bei mir an.
Den offiziellen, vollständigen Antrag bitte ich bis spätestens zum 01.02.2027 (bzw. drei Monate vor Beginn der Maßnahme, wenn diese vor dem 01.05.2027 beginnt) online über das OASE-Portal vorzulegen: https://oase.dpjw.org/oase/#oase_root
Ich weise in Ihrem eigenen Interesse darauf hin, dass Anträge, die nach dem 01.03.2027 eingehen, nur noch nachrangig berücksichtigt werden können. Eine Förderung ist dann nur möglich, wenn ausreichend Rest- oder Rücklaufmittel zur Verfügung stehen. Eine Berücksichtigung von Anträgen, die nicht online eingehen, ist ebenfalls nicht möglich.
Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des DPJW eingesehen werden. Hier finden Sie auch die zuständige Zentralstelle über den Zentralstellenfinder und den Rechner zur Ermittlung der Fahrtkostenzuschüsse: https://dpjw.org/antrag/antrag-ausfuellen/ bzw. https://dpjw.org/reisekosten/
4. Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW):
Anträge für das Jahr 2027 sind über die Online-Antragstellung (OASE) einzureichen. Die „Zusammenfassung der Antragsdaten“ muss von beiden Partnern (digital) unterschrieben und als Scan im OASE-Portal hochgeladen werden.
Sofern der Antrag nicht über OASE eingereicht werden kann, besteht er aus:
- einem von beiden Partnerorganisationen im Original unterschriebenen Antragsformular,
- dem Programm der Begegnung,
- einem Ausdruck der Strecke (z.B. von Google Maps oder Falk.de).
Das Antragsformular sowie weitere Informationen über die Antragstellung finden Sie auf der Seite des DGJW: https://dgjw-egin.org/antrag-stellen/
Den mit der griechischen Partnerorganisation gemeinsam entwickelten Antrag reichen Sie bitte in deutscher Sprache bis zum 01.10.2026 ein.
5. EU-Förderung aus dem Programm Erasmus+ Jugend:
Umfassende Infos zu diesem Programm finden Sie im Internet unter https://www.jugendfuereuropa.de/
Es lohnt sich dazu auch immer, allein schon wegen der Komplexität des Förderprogramms, einen persönlichen Termin beim Bonner Büro „Jugend für Europa“ zu vereinbaren.
6. VISA:
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf das Merkblatt (Schengen-Visa in der internationalen Jugendarbeit) hinweisen und auf die darin aufgeführten Hinweise, die dazu beitragen sollen, das Visumsverfahren transparenter zu machen und für alle Beteiligten möglichst reibungslos zu gestalten: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/84756/7c83e79e46a00aac03afb03b80ada70a/merkblatt-schengen-visa-2015-data.pdf
Die Beantragung von Visa im internationalen Fachkräfte- und Jugendaustausch stellt -nach einzelnen Rückmeldungen- Träger der Internationalen Jugendarbeit weiterhin vor große Herausforderungen. Zur systematischen Erfassung auftretender Probleme hat IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. ein Online-Meldesystem eingerichtet. (https://ijab.de/themen/zugaenge-zu-internationaler-jugendarbeit/aktuelle-beitraege-zu-zugaengen-zu-internationaler-jugendarbeit/ijab-meldesystem-fuer-visa-probleme-im-jugendaustausch) Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die aktuelle Situation zu gewinnen, Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Visavergabe zu identifizieren und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten. Hier Ihr direkter Weg zur Online-Erfassung: https://ijab.de/angebote-fuer-die-praxis/online-erfassung-fuer-visa-probleme/online-erfassung
Bitte beachten Sie: Das Meldesystem dient nicht der kurzfristigen Einzelfallhilfe oder Notfallunterstützung.
7. Weitere Beratungsangebote:
Für inhaltliche und Verfahrensberatung zu Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit steht, neben den Landesjugendämtern, die „Servicestelle Internationale Jugendarbeit“ fachlich beratend zur Seite: http://www.servicestelle-ija-nrw.de/ oder per Email: servicestelle@aktuelles-forum.de
Für nähere Informationen und fachliche Beratung zum Jugendaustausch mit dem Zielland Türkei kann darüber hinaus die Deutsch-Türkische Jugendbrücke: https://jugendbruecke.de angefragt werden.
8. Hinweis für die Jugendämter:
Ich bitte Sie um eine möglichst kurzfristige Informationsweitergabe an die in Ihrem Bereich in Frage kommenden Träger / Vereine / Gruppierungen.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Mithilfe und wünsche bereits jetzt allen internationalen Veranstaltungen in 2027 einen guten Verlauf und viel Erfolg.
9. Ergänzende Hinweise:
- Kennen Sie die „Nachweise International“? Die „Nachweise International“ dokumentieren und bescheinigen die Teilnahme, das Engagement und die Kompetenzen von Jugendlichen in internationalen Projekten und tragen so zur Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung der internationalen Jugendarbeit bei. Der Erfolg dieses Instruments hängt auch von deren breiter Akzeptanz und Verwendung ab. Informationen dazu finden Sie unter: www.nachweise-international.de
- Eine mehrsprachige Plattform zur Evaluation internationaler Jugendbegegnungen finden Sie unter www.i-eval.eu/de