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Wirtschaftliche Jugendhilfe & Kostenerstattung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt begleitet Jugendhilfeleistungen finanziell und administrativ.

Zu ihren Aufgaben zählt in der Regel die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, die Bescheiderteilung und die Kostenabwicklung. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen unterstützt die örtlichen Jugendämter.

Unser Auftrag

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen unterstützt die Wirtschaftlichen Jugendhilfe mit zwei Schwerpunkten:

  • Wir beraten unter anderem in Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, der Kostenerstattung und Kostenheranziehung. Für Mitarbeitende der Jugendämter bieten wir Fortbildungen an.
  • Das LWL-Landesjugendamt Westfalen erstattet als überörtlicher Träger im Rahmen der §§ 89 ff. SGB VIII den örtlichen Jugendämtern die Kosten der Jugendhilfe. Zudem erstattet es als übertragene Landesaufgabe Kosten aufgrund des § 89d SGB VIII in Fällen von Jugendhilfe nach Einreise.

Beratung

Wir geben Auskünfte und beraten die Jugendämter zu allen Fragen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe:

  • Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
  • zur Kostenerstattung und Kostenheranziehung
  • Gewährung von Jugendhilfe für Ausländer
  • Gewährung von Jugendhilfe für Deutsche im Ausland (soweit der überörtliche Jugendhilfeträger gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht originär zuständig ist)

LWL-AK Wirtschaftliche Jugendhilfe

Der LWL stellt über die beiden Arbeitskreise Wirtschaftliche Jugendhilfe (AK WiJu Nord & Süd) eine Austauschplattform für die Jugendämter Westfalen-Lippes zur Verfügung. Neben dem Austausch werden Empfehlungen für die LWL-Jugendämter erarbeitet. Fragen zum Arbeitskreis richten Sie gerne an Stephan Whiley.

Übersicht der Ansprechpersonen zum Thema in den Jugendämtern in Westfalen-Lippe

Die folgenden Ansprechpersonen werden von den Jugendämtern im Jugendamtsverzeichnis Westfalen-Lippe gepflegt.

Online-Antrag

Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d SGB VIII)

Sie können die Kostenerstattung jetzt online beantragen − schnell und papierlos. 

Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d SGB VIII)

Einsendung von Unterlagen zur Kostenerstattung

Bitte senden Sie Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse: kostenerstattung@lwl.org.

Rückfragen zu laufenden Verfahren der Kostenerstattung können nach wie vor an die persönlichen E-Mail-Adressen der für Sie zuständigen Sachbearbeitenden gesandt werden.

Neues zum Handlungsfeld Wirtschaftliche Jugendhilfe & Kostenerstattung

Foto einer Person die am Schreibtisch arbeitet und etwas berechnet (Bild: iStock / sutlafk).

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