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Strichzeichnung von Corona-Viren

Eingliederungshilfe: Verfahren zur Erstattung der Corona-Einmalzahlung

13.01.2022 LWL-Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Im November 2021 wurden die Jugendämter in Westfalen-Lippe darüber informiert, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in den Bereichen, in denen er zuständig, ist die Corona-Einmalzahlung erstattet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Verfahren zur Abwicklung wird hier dargestellt.

RS Nr. 1/2022: An die wirtschaftlichen Jugendhilfen der Jugendämter in Westfalen Lippe - Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG - Stichtagsmeldung zum 31.12.2021

04.01.2022 LJA

Aufforderung zur Meldung aller Fälle, für die am 31.12.2021 Jugendhilfe gewährt wurde, um eine fristgerechte Abschlagzahlung der Verwaltungskostenpauschale zum 01.03.2022 und 01.06.2022 nach dem KJHG sicherzustellen.