
24.06.2022
RS Nr. 15/2022 Hinweise des LWL-Landesjugendamtes Westfalen für die Fachdienste Wirtschaftliche Jugendhilfe und Beistandschaft zum Kindergeldbonus / Corona-Prämien für Pflegeberufe
Information des LWL-Landesjugendamtes Westfalen zum „Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme“ („Sofortzuschlags und Einmalzahlungsgesetz“) vom 23.05.2022 (BGBl. 2022 I, 760 ff.) sowie zum Gesetzesentwurf zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
Berücksichtigung des Kinderbonus/Sofortzuschlages beim Kindergeld und der Prämienzahlungen an bestimmte Berufsgruppen durch die Fachdienste wirtschaftlichen Jugendhilfe und Beistandschaft