Materialliste für den ASD – Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern
Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern verbessern die Wirksamkeit von Hilfen. Eine Materialliste erleichtert die Umsetzung dieser Beteiligung im ASD und darüber hinaus.
Empfehlung § 8a SGB VIII: Nachdruck mit einleitender Erläuterung der gesetzlichen Neuregelungen
Die Empfehlung gibt den Jugendämtern Orientierung für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Druckexemplare der Empfehlungen sind jetzt wieder verfügbar. Für den Nachdruck wurde dem unveränderten Text einleitend eine Erläuterung der gesetzlichen Neuregelungen vorangestellt.
Kinderschutz-Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter
Im Rahmen der Offensive „Das Jugendamt. Unterstützung die ankommt.“ stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter den Jugendämtern bundesweit Materialien zur Verfügung, die sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Unter anderem auch Broschüren und Flyer zum Kinderschutz.
Empfehlung „Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt“
Welchen Auftrag und welche Handlungsmöglichkeiten haben die Jugendämter? Wie können Sie qualifiziert mit den häufig zu Beginn vagen Vermutungen sexualisierter Gewalt umgehen? Mit der ergänzenden Empfehlung zur Wahrnehmung des Schutzauftrags erhält die Fachpraxis Grundlagenwissen sowie Orientierung für fachliches Handeln.
Qualitätsberatung nach § 7 LKSG NRW: Einladung zur Informationsveranstaltung zur Pilotphase am 6.12.2023
Zur Unterstützung der Jugendämter in der Qualitätsentwicklung zur Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sieht das Landeskinderschutzgesetz NRW gemäß § 8 LKSG NRW die Durchführung von einheitlichen und verbindlichen Qualitätsentwicklungsverfahren in allen Jugendämtern sowie gemäß § 7 LKSG NRW die Einrichtung einer landesweiten Qualitätsberatung vor.
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz – Anmeldung zu Pilotprojekt für Jugendämter in NRW ab sofort möglich
Das Landeskinderschutzgesetz NRW sieht gemäß § 8 LKSG NRW die Durchführung eines verbindlichen landesweiten Qualitätsentwicklungsverfahrens vor, das die Jugendämter in der Wahrnehmung ihres Schutzauftrags unterstützen soll.