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Empfehlung § 8a SGB VIII: Nachdruck mit einleitender Erläuterung der gesetzlichen Neuregelungen

22.03.2024 LJA

Kategorie: Veröffentlichungen

Schlagworte: Kinderschutz · Schutzauftrag · ASD

Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII

Die Empfehlung „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ gibt den Jugendämtern Orientierung für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Druckexemplare der Empfehlungen sind jetzt wieder verfügbar. Für den Nachdruck wurde dem unveränderten Text einleitend eine Erläuterung der gesetzlichen Neuregelungen vorangestellt.

Mit der Empfehlung § 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes beim Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung. Die konkrete Umsetzung des Verfahrens obliegt den Jugendämtern.

Zur Ausgestaltung und Qualitätsweiterentwicklung des Verfahrens wurde im Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit 12 rheinischen Jugendämtern die Orientierungshilfe „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ entwickelt. Sie wurde im Jahr 2020 als gemeinsame Empfehlung beider nordrhein-westfälischen Landesjugendämter überarbeitet. Die Landesjugendhilfeausschüsse des LVR-Landesjugendamtes Rheinlands und des LWL-Landesjugendamtes Westfalen haben sie als Empfehlung gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII beschlossen. Beide Ausschüsse haben ihre Beschlüsse mit der Empfehlung verbunden, die Empfehlung auch in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen als Grundlage der Arbeit der Jugendämter beschließen zu lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche in allen Regionen Nordrhein-Westfalens auf vergleichbare Qualitätsmerkmale in der Arbeit im Kinderschutz vertrauen können.

Nach § 5 Landeskinderschutzgesetz NRW sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Empfehlung als Mindeststandard für die Qualitätsentwicklung berücksichtigen.

Die Empfehlung ist die Grundlage für die beiden weiterführenden Empfehlungen zu „Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Partnerschaftsgewalt“ sowie „Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen“.

Im Kontext der Erarbeitung einer Empfehlung zur Personalbemessung sind die einzelnen Teilprozesse zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bereits aktualisiert worden. Auch diese finden Sie hier zum Download.

Das Landeskinderschutzgesetz sieht eine Aktualisierung der Empfehlungen alle fünf Jahre vor.