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RS Nr. 30/2022 - Kibiz Nachmeldungen 2022/2023

22.12.2022 LJA

Nachmeldungen für den Landeszuschuss zur Qualifizierung und für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie Meldungen von nicht weiterbewilligten Landesmitteln

Nachfolgend informiere ich Sie über die Meldungen zum Termin 01.02.2023 für das Kindergartenjahr 2022/2023. Die entsprechenden Module stehen in KiBiz.web zur Verfügung.

1. Nachmeldung von Landeszuschüssen zur Qualifizierung nach § 46 KiBiz

Gemäß § 1 Abs. 4 S. 4 DVO KiBiz können Landeszuschüsse zur Qualifizierung nach § 46 Abs. 2 bis 4 KiBiz zum 01.02.2023 nachgemeldet werden, soweit sie nicht im Antrag zum 15.03. berücksichtigt waren. Die Erfassung von Daten erfolgt in der Einrichtungsliste: Nach Auswahl der betreffenden Kindertageseinrichtung kann die Anzahl der zusätzlichen Praktikumsplätze angegeben werden. Daneben ist es möglich, in der Meldung eine Anzahl von Tagespflegepersonen anzugeben, für die der QHBZuschuss beantragt werden soll.

Für weitere Erläuterungen verweise ich auf mein Rundschreiben Nr. 4/2021 vom 28.01.2021.

2. Nachmeldung für Kinder mit Behinderung nach § 1 Abs. 4 DVO KiBiz

Landesmittel für Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden, bei denen die Behinderung bzw. die drohende wesentliche Behinderung von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde und für die zum 15.03.2022 keine Landesmittel als Kind mit Behinderung beantragt wurden, können, wie in den vergangenen Jahren, über KiBiz.web nachgemeldet werden.

3. Meldung von nicht weiterbewilligten Landesmitteln nach § 4 Abs. 7 DVO KiBiz

Gemäß § 4 Abs. 7 DVO KiBiz sind bewilligte und ausgezahlte Landesmittel, die nicht durch Bewilligungen des Jugendamtes gebunden sind, zum Stichtag 01.02.2023 zu melden.
Die Erfassung von Daten erfolgt über die Einrichtungsliste: Nach Auswahl der entsprechenden Einrichtung können die zu erstattenden Mittel, aufgeteilt nach den einzelnen Fördertatbeständen, eingegeben werden. Als Hilfestellung können die Felder über das Betätigen der entsprechenden Buttons wahlweise mit der Differenz bzw. der halben Differenz zwischen Leistungsbescheid und Zuschussantrag vorbefüllt werden. Im Kommentarfeld sind Angaben zum Rückgabegrund, Rückgabezeitraum oder Gruppenkonstellation zu machen.

In der Gesamtübersicht ist es außerdem möglich, Mittel für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, für Fachberatung für Kindertagespflegepersonen sowie Mittel zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zurückzugeben.

Für weitere technische Fragen verweise ich auf das KiBiz.web-Handbuch und die KiBiz.web-Hotline 0208-778 99 88 0.

Die für Ihren Jugendamtsbezirk erforderlichen Meldungen sind spätestens am Mittwoch, 01.02.2023 in KiBiz.web freizugeben. Meldungen zu Nr. 1 und Nr. 2, die nach diesem Termin in KiBiz.web freigegeben werden, werden für den nächsten Meldetermin 31.07.2023 berücksichtigt. Bitte schicken Sie mir die Meldung(en) rechtsverbindlich unterschrieben entweder per Fax (0251-591-275) oder per Post zu.

 

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