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RS Nr. 11/2024: Online-Erfassung - aller Kindertageseinrichtungen im KiBiz.web - Meldebogen

06.03.2024 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII -Tageseinrichtungen für Kinder-
hier: Meldung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII - Online-Erfassung - aller Kindertageseinrichtungen in KiBiz.web

Sehr geehrte Damen und Herren,

die jährliche Meldung der Daten zum Stichtag 1. März erfolgt wie in den vergangenen Jahren über das KiBiz.web-Modul „Meldebogen“. Dieses steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Bitte benutzen Sie die Ihnen bekannten Zugangsdaten für KiBiz.web. Zum Formular zur Erfassung der Daten gelangen Sie von der KiBiz.web-Startseite unter dem Menüpunkt „Meldebogen“. Wählen Sie hier „2023/2024 > Meldebogen Einrichtung“.

Im Rahmen von KiBiz.web und somit auch des Online-Meldebogens werden Ihnen als Träger, aber auch den Einrichtungen, drei Wege des technischen Supports angeboten:

  1. Das KiBiz.web-Handbuch steht in KiBiz.web zum Download zur Verfügung und gibt Ihnen in Kapitel 7 Hinweise zur Bearbeitung des Meldebogens.
  2. Über ein Kontaktformular in der Login-Maske und nach dem Login können Sie Fragen an den technischen Support übermitteln.
  3. Für eine direkte technische Beratung steht Ihnen von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, die KiBiz.web-Hotline unter der Festnetznummer 0208-77899880 zur Verfügung. Dort wird Ihnen auch gerne bei der Navigation durch KiBiz.web weitergeholfen.

Zudem ist das Schlüsselverzeichnis eine Hilfe, welches Sie in KiBiz.web einsehen können oder auf der Homepage des LWL unter dem nachfolgenden Link:

https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/betriebserlaubnis/fuer-kitas/ und hier konkret unter dem Punkt Antragsverfahren / Schlüsselverzeichnis.

Bitte überprüfen Sie Ihre in KiBiz.web hinterlegten Stammdaten auf Aktualität.

Ich bitte Ihre Meldebogendaten bis zum 31.05.2024 im KiBiz.web zu erfassen.

 

Information für nicht über KiBiz geförderte Einrichtungen:

Liegt bei Ihnen eine der folgenden Situationen vor?

  • Sie haben mehrere Logins in einem Jugendamtsbezirk erhalten: Träger müssen zusammengelegt werden
  • Einrichtungen wurden geschlossen oder eine neue Einrichtung muss in KiBiz.web angelegt werden

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte wie bisher mit Ihrem Anliegen an das LWL-Landesjugendamt. Das Landesjugendamt prüft diese Änderung und autorisiert bei Bedarf die Entwicklungsfirma mit der Umstellung in KiBiz.web. Sie erhalten nach Umsetzung eine Rückmeldung.

 

Besondere Information an das örtliche Jugendamt:

Bitte weisen Sie insbesondere Träger von Spielgruppen, und Schulkindgruppen in Kindertageseinrichtungen darauf hin, dass auch für diese Einrichtungen ein Online-Meldebogen ausgefüllt werden muss.

Einrichtungen, die den Betrieb zum Stichtag noch nicht aufgenommen haben, können dies oben auf dem Meldebogen markieren. Auch diese Meldebögen müssen anschließend für das Landesjugendamt freigegeben werden (Daten speichern und anschließend freigeben).

 

Allgemeines:

Personalveränderungen, Neueinstellungen und ausgeschiedene Kräfte müssen dem LWL–Landesjugendamt seit März 2019 zeitnah über das KiBiz.web-Modul „Personalbogen“ mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Im Auftrag
gez. Claudia Rauscher
Sachbereichsleitung
Fachberatung Kindertagesbetreuung