Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

RS Nr. 17/2026: Zuwendungen des Landes NRW für Kindertagesbetreuung Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“

01.07.2026 LJA

An die Jugendämter in Westfalen-Lippe

Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Kindertagesbetreuung
Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“
hier: Antragsverfahren für den Zeitraum 01. August 2026 bis 31. Juli 2027

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben Nr. 17/2025 vom 05. Juni 2025 hatte ich Sie über die oben genannte Förderrichtlinie zur Gewährung der Landesförderung der Sprach-Kitas sowie grundsätzliche Eckpunkte zur Antragstellung informiert.

Im Folgenden kann ich Ihnen nun Hinweise zum Antragsverfahren für den Förderzeitraum vom 01. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 geben.

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen haben sich einige Änderungen ergeben.

I. Rahmenbedingungen

Wie bereits im bisherigen Förderzeitraum können zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen gefördert werden. Bisher war dafür die Förderung einer Maßnahme auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, Runderlass des MKJFGFI vom 30. Mai 2023 eine Zuwendungsvoraussetzung.

Nunmehr ist die Bewilligung einer Maßnahme im letzten Förderzeitraum (01. August 2025 – 31. Juli 2026) auf Grundlage der Förderrichtlinie vom 06. Dezember 2023 eine Zuwendungsvoraussetzung. Die Stellen müssen gegenwärtig nicht besetzt sein. (vgl. Ziffer 4.1 der Richtlinie). Laufende Maßnahmen können nahtlos zum 01. August 2026 fortgesetzt werden.

Auf den mit Rundmail vom 14. Mai 2025 veröffentlichten Erlass des MKJFGFI vom 05. Mai 2025 zum ausdrücklich zusätzlichen Einsatz der Sprachförderkräfte weise ich an dieser Stelle erneut zur Vollständigkeit hin. Der Erlass ist in der Anlage nochmals beigefügt.

Antragsberechtigt gegenüber dem Landesjugendamt sind weiterhin Sie als kommunale Jugendämter. Sie können die Landesförderung gemäß Nr. 3.2 der Förderrichtlinie an Kita-Träger und Träger von Fachberatungen weiterleiten.

Für den Förderzeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 können weiterhin für die gleichen Maßnahmearten Mittel beantragt werden. Die Festbeträge wurden erhöht für:

a)
Personalkosten einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten zusätzlichen Fachkraft für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben mit einem Festbetrag bis zu 30.000 Euro

sowie

b)

Personalkosten sozialversicherungspflichtig beschäftigter prozessbegleitender Fachberatungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben mit einem Festbetrag bis zu 36.000 Euro.

Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Fachberatung weiterhin ein wichtiger Schlüssel für die Qualität der geförderten Sprach-Kitas ist. Einrichtungen, die zusätzlichen Fachkräfte für sprachliche Bildung beschäftigen, sollen nach Nummer 4.5 der Förderrichtlinie einen Verbund von 10 bis 15 Einrichtungen mit dem Ziel der Kooperation angehören, der durch eine geförderte Fachberatung nach Nummer 2a der Förderrichtlinie fachlich begleitet wird.

Des Weiteren weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass gemäß Nummer 6.2 der Förderrichtlinie bei der Finanzierung des Eigenanteils für Maßnahmen nach Nummer 2 eine Finanzierung aus nach dem Kinderbildungsgesetz bereitgestellten Mitteln unzulässig ist.

II. Antragsverfahren

1. Antragstellung Träger an örtliches Jugendamt

Für die Beantragung der Träger bei Ihnen als örtliches Jugendamt bleibt der Prozess wie bisher.

Den Muster-Antragsvordruck für Träger an das Jugendamt sowie die Excel-Tabelle als Anlage zum Antrag und die Förderrichtlinie finden Sie in Kürze auf der Homepage des LWL-Landesjugendamtes unter

https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/

bei „Förderungen und Formulare – Sprach-Kitas“.

2. Antragstellung örtliches Jugendamt an Landesjugendamt

Nach Eingang und Sichtung der entsprechenden Träger-Anträge bei Ihnen ist ein gesammelter Jugendamtsantrag zu stellen. Dieser Prozess erfolgt weiterhin digital über die Förderplattform förderung.NRW.

Die dem Jugendamtsantrag beizufügende Unterlage (Excel-Tabelle) ist innerhalb der Plattform förderung.NRW hochzuladen.

Es ist ausreichend, den Antrag in förderung.NRW fristgerecht freizugeben. Die zusätzliche Übersendung der Antragsunterlagen per Post/Fax oder E-Mail ist nicht erforderlich.

Geben Sie Ihren Jugendamtsantrag für den Bewilligungszeitraum vom 01. August 2026 bis 31. Juli 2027 gemäß Nummer 7.1 der Förderrichtlinie zur Fristwahrung bis spätestens zum 31. Juli 2026 (materielle Ausschlussfrist) im genannten Online-Tool frei. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf das beigefügte Schreiben des MKJFGFI vom 30. Juni 2026, in dem aufgrund der kurzen Frist auf die Möglichkeit hingewiesen wird, bei der Antragstellung noch fehlende Unterlagen/Anlagen nachzureichen, weise ich hin.

Die Auszahlung der Zuwendungssumme erfolgt nach Nr. 7.3 der Richtlinie zum 01. Oktober 2026 und zum 01. April 2027, sofern die Bestandskraft des Bescheides bis dahin eingetreten ist.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die beantragten Mittel auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 aufzuteilen sind.

Beachten Sie hierbei bitte, dass bei der Verteilung der Fördermittel nicht der Button „Automatische Verteilung“ genutzt wird, sondern die Verteilung entsprechend der Excel-Tabelle manuell vorgenommen wird.

Das Online-Tool förderung.NRW erreichen Sie unter folgendem Link:

https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login

Eine Hilfestellung zur Registrierung und Anmeldung ist diesem Rundschreiben als Handreichung beigefügt.

III. Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis für den Bewilligungs- und Durchführungszeitraum 01. August 2026 bis 31. Juli 2027 ist bis zum 31. Oktober 2027 unter Verwendung des webbasierten Online-Tools förderung.NRW vorzulegen.

Weitere Informationen zum Verwendungsnachweisverfahren über förderung.NRW werden Ihnen in einem separaten Rundschreiben zur Verfügung gestellt.

Für Fragen zur Förderung (Antragstellung, Bewilligung, Verwendungsnachweis) nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse sprachkita-foerderung@lwl.org.

Darüber hinaus bitte ich, die Träger um Zusendung der Kontaktdaten der Sprachfachberatungen zur gezielten Information der Kräfte an Frau Cornelia Spitmann,

E-Mail: cornelia.spitmann@lwl.org, zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.    

Barbara Thüner