Neues Angebot beim LWL: Qualitätsberatung im Kinderschutz gemäß § 7 Landeskinderschutzgesetz
Ergänzung zur bestehenden Fachberatung der Landesjugendämter
Die Jugendämter haben eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Für die Fragen von Leitungs- und Fachkräften im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VII, steht ihnen ein neues Beratungsangebot zur Verfügung.
Was ist der Hintergrund?
2022 wurde das Landeskinderschutz verabschiedet mit dem Ziel, dass Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen zu schützen. Insbesondere sollen Qualität und strukturelle Rahmenbedingungen im Kinderschutz auch durch eine gezielte Unterstützung und Beratung der Jugendämter verbessert werden.
In § 7 Landeskinderschutzgesetz NRW ist dazu eine Qualitätsberatung verankert worden. Für die Umsetzung wurden bei den beiden NRW-Landesjugendämtern jeweils zwei Stellen für Fachberater:innen eingerichtet.
In einer Pilotphase wurde gemeinsam mit acht Jugendämtern ein möglichst bedarfsgerechtes und passgenaues Konzept zur Umsetzung der Qualitätsberatung entwickelt.
Was bietet die Qualitätsberatung?
Das Angebot der Qualitätsberatung richtet sich als niedrigschwelliges Angebot an Leitungs- und Fachkräfte des ASD oder anderer auf den Kinderschutz spezialisierter Dienste, Qualitätsbeauftragte und -entwickler:innen im Kinderschutz sowie interne Fachberatungsstellen Kinderschutz in den Jugendämtern.
Die Beratung kann zu folgenden Inhalten angefragt werden:
- Bearbeitung von Einzelfragen oder Problemkonstellationen in laufenden Verfahren nach § 8a, die Fragen nach der Sicherstellung und Entwicklung von Qualität aufwerfen oder ein spezialisiertes Fachwissen erforderlich machen (beispielsweise Extremismus/Reichsbürger:innen, Zwangsheirat)
- Konkretisierung und Übersetzung der Empfehlungen der Landesjugendämter zur Wahrnehmung des Schutzauftrags auf das jeweilige fachliche Handeln vor Ort mit dem Ziel einer Stärkung der Handlungssicherheit in den Verfahren (fachlich-methodische Fundierung)
- Wissenstransfer von den Landesjugendämtern zu den Jugendämtern, zwischen den Jugendämtern und innerhalb des Jugendamtes
- Qualitätsentwicklung zu Themen rund um die Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII
- Gestaltung von Schnittstellen/Kooperationen bei der Wahrnehmung des Schutz-auftrags innerhalb des Jugendamtes und zu den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe
- Rollenklärung und Orientierung angesichts der Aufgabendifferenzierung: Wer macht was im Kinderschutz?
Qualitätsberatung bildet als freiwilliges Angebot eine wesentliche Säule zur Sicherung von Qualität im Kinderschutz neben den gemäß. § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtenden Qualitätsentwicklungsverfahren.
Kontakt
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: qb-kinderschutz@lwl.org