Konsultationsgespräche mit Jugendämtern zum Ganztagsförderungsgesetz
Konsultationsgespräche mit Jugendämtern zum Ganztagsförderungsgesetz
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stellt die kommunalen Jugendämter vor neue An- und Herausforderungen. Fragen des quantitativen und qualitativen Ausbaus stehen im Fokus. Aber auch die Frage einer veränderten Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen Schule und Jugendhilfeträgern beschäftigt die Fachlandschaft stark, wie aus vielen Nachfragen deutlich geworden ist.
Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe sowie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW bieten den Jugendämtern vor diesem Hintergrund drei Konsultationsgespräche an:
Zum einen, um Bedarfe und Expertise aus dem Feld der kommunalen Jugendhilfe für mögliche Umsetzungsschritte in der nächsten Legislaturperiode zu den zentralen Fragen des Rechtsanspruchs aufzunehmen, zum anderen, um die öffentliche Jugendhilfe über den Stand der landesseitigen Überlegungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu informieren.
Es wird herzlich zu diesem Konsultationsgespräch in den unten genannten Formaten eingeladen:
- 5. April 2022, in der Zeit zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr (Großstadtjugendämter)
- 6. April 2022, in der Zeit zwischen 9.30 bis 12.30 Uhr (Jugendämter der kleinen und mittleren Städte)
- 7. April 2022, in der Zeit zwischen 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr (Kreisjugendämter).
Den folgenden verlinkten Einladungsschreiben können weitere Informationen sowie der jeweilige Link zur Anmeldung entnommen werden.
- Einladung Konsultationsgespräch Großstädtejugendämter - 05.04.2022 (pdf, nicht barrierefrei)
- Einladung Konsultationsgespräch Kreisjugendämter - 07.04.2022 (pdf, nicht barrierefrei)
- Einladung Konsultationsgespräch Jugendämter kleiner und mittlerer Städte - 06.04.2022 (pdf, nicht barrierefrei)