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KJSG KOMPAKT: Ombudschaft- Grundlagen und Umsetzung in NRW (§ 9a SGB VIII, § 3 LKSchutzG), Veranstaltungsdokumentation

17.11.2023 LJA

Kategorie: Veranstaltungen

Schlagworte: Kinderschutz · ASD

Ombudschaft- Grundlagen und Umsetzung in NRW (§ 9a SGB VIII, § 3 LKSchutzG)

Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10.06.2021 sind die Bundesländer aufgefordert sicher zu stellen, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an Ombudschaften wenden können. Sabine Gembalczyk, Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. hat heute die Arbeit des Vereins in den vergangenen zehn Jahren vorgestellt und über den aktuellen Stand einer zukünftigen ombudschaftlichen Struktur in NRW informiert.

Die 14-tägige Veranstaltungsreihe KJSG KOMPAKT hat am 17.11.2023, wieder zahlreiche interessierte Fach- und Leitungskräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe erreicht.

Mit den jeweils 90minütigen Online-Veranstaltungen sollen Wissens- und Praxisimpulse zu den einzelnen Neuregelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes gegeben werden, um Fach-und Leitungskräfte in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der weiteren Umsetzung zu unterstützen.

Über 800 Personen haben sich bereits zur der Veranstaltungsreihe im 2. Halbjahr angemeldet, was den Bedarf und die Zustimmung zu einem solchen kompakten Format eindrucksvoll dokumentiert.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie unter:

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