RS Nr. 25/2023: Ausländische Fachkräfte mit Studienabschluss – Auslegungserlass des MKFJGFI zur Personalverordnung
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Ausländische Fachkräfte mit Studienabschluss
Auslegungserlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKFJGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Personalverordnung NRW vom 19.09.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Auslegungserlass zur Personalverordnung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom19.09.2023 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Die Auslegungshinweise zur Personalverordnung erläutern die Möglichkeit, die Datenbank anabin zu nutzen, um als Träger zu einer schnelleren Einschätzung gelangen zu können, ob und in welchem Rahmen Absolvent:innen eines ausländischen Studiengangs in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können.
Analog der Vorgaben des § 7 Abs. 2 PersVO empfehlen die Landesjugendämter dringend, dass die Person bei Aufnahme der Tätigkeit über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, die mind. auf der Stufe B 2 des Europäischen Referenzrahmens verortet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes
Im Auftrag
gez.
Marlies Silies