Arbeitshilfe: Qualitätsstandards für Beistände – Volljährigenunterhalt
Neue Qualitätsstandards geben Orientierung
Junge Volljährige haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Um diesem Rechtsanspruch junger Menschen gerecht werden zu können, muss der Fachdienst Beistandschaft im Rahmen der Beratung und Unterstützung nach § 18 Absatz 4 SGB VIII die Unterhaltsansprüche Volljähriger kennen und vermitteln können.
Wegen der nicht einheitlichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet und unterschiedlicher Meinungen in Kommentaren, Fortbildungen und Fachzeitschriften hat der überregionale Arbeitskreis der Beistände in Nordrhein-Westfalen diese Arbeits- und Orientierungshilfe zum Volljährigenunterhalt entwickelt. Sie soll zumindest in Nordrhein-Westfalen ein einheitliches Arbeiten im Fachdienst Beistandschaft ermöglichen und die tägliche praktische Arbeit erleichtern.
Die Arbeits- und Orientierungshilfe wird in regelmäßigen Abständen modifiziert.