RS Nr. 19/2023: Sprach-Kitas – Verfahren zur Antragstellung für 2023
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Kindertagesbetreuung Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“
Hier: Verfahren zur Antragstellung für 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Landesförderung der Sprach-Kitas gemäß der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen“ (Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 30.05.2023) werden Kindertageseinrichtungen, die eine Förderung aus dem Ende Juni 2023 auslaufenden Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vom 2. November 2015 erhalten haben, weiterfinanziert.
I. Rahmenbedingungen
Gefördert werden können zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas sowie die prozessbegleitenden Fachberatungen, die in 2023 grundsätzlich eine Förderung aus dem Bundesprogramm erhalten haben. Die in 2023 geförderten Maßnahmen können nahtlos zum 01.07.2023 fortgesetzt werden. Die Stellen müssen gegenwärtig nicht besetzt sein. Antragsberechtigt für die Fachkräfte der in Ihrem Jugendamtsbezirk liegenden Kitas sowie für die Fachberatungen, bei denen der Sitz des Trägers in Ihrem Jugendamtsbezirk liegt, sind Sie als kommunale Jugendämter. Sie können die Landesförderung gemäß Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie an Kita-Träger und Träger von Fachberatungen weiterleiten.
Die Mittel können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
a. Personalkosten einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten zusätzlichen Fachkraft für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben mit einem Festbetrag von bis zu 12.500 Euro je beantragter Stelle
sowie
b. Personalkosten sozialversicherungspflichtig beschäftigter prozessbegleitender Fachberatungen im Umfang von auf den Durchführungszeitraum betrachtet durchschnittlich 19,5 Wochenarbeitsstunden sowie maßnahmenbezogene Sachausgaben mit einem Festbetrag von bis zu 16.000 Euro je beantragter Stelle.
Für die Antragstellung und eine Bewilligung ist es unerheblich, ob seitens der Fachberatungen bereits ein Verbund von 10-15 Kindertageseinrichtungen gebildet wurde. Ebenso ist es für die Antragstellung und Bewilligung unerheblich, ob Sprach-Kitas bereits einem Verbund mit einer Fachberatung beigetreten sind. Es handelt sich um eine in die Zukunft gerichtete Zuwendungsbestimmung. Der Umgang damit, wenn Verbundbildungen mit Fachberatung nicht oder nicht in der gebotenen Anzahl zu Stande kommen, wird im weiteren Förderverfahren geklärt.
Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum läuft vom 01.07.2023 bis 31.12.2023, so dass Maßnahmen, für die in diesem Zeitraum Ausgaben anfallen, bezuschusst werden können. Die Zuwendungssumme wird in voller Höhe zum 15.09.2023 ausgezahlt, wenn die Bestandskraft des Bescheides bis dahin eingetreten ist. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen.
II. Antragsverfahren
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen zwei Übersichten aller aus dem bisherigen Bundesprogramm geförderten Fachkraft- und Fachberatungsvorhaben Ihres Jugendamtsbezirks zur Verfügung. Diese im ersten Halbjahr 2023 geförderten Maßnahmen können förderunschädlich fortgesetzt werden, auch wenn noch keine Bewilligung vorliegt. Ein Antrag auf Gewährung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist insofern nicht erforderlich.
Beigefügt erhalten Sie folgende Antragsunterlagen:
- Antragsformular Jugendämter
- Träger- und Maßnahmenübersicht (Anlage 1)
- Anlage Sprachförderkräfte (Anlage 2a)
- Anlage Fachberatungen (Anlage 2b)
- Nachweis der Fördervoraussetzungen (Anlage 3)
Die Dokumente, die dem Rundschreiben aus technischen Gründen im pdf-Format beigefügt sind, finden Sie in Kürze im Word- bzw. Excel-Format auf der Internetseite des LWL-Landesjugendamtes. Hinweis zur Weiterleitung der Mittel an Träger: Bei Ihrer Antragsprüfung und Weiterbewilligung der Zuwendung gemäß Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie an freie/nichtkommunale Kitaträger und Träger von Fachberatungen im Rahmen des Zuwendungsrechts hat unter anderem grundsätzlich eine EU-Beihilfeprüfung nach Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung vom 07.06.216, ABl. C 202 vom 07.06.2016) zu erfolgen. Auf die Ausnahmevorschrift nach Ziff. 2.5 Bildungswesen und Forschungstätigkeiten, Randnummer 29, der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Amtsblattes der Europäischen Union C 262 vom 19. Juli 2016, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Prüfung der Einschlägigkeit und ggf. Berufung auf Ausnahmevorschriften erfolgt in eigener Zuständigkeit. Für Trägeranträge sind keine Muster vorgegeben. Sie können sich hierfür bei Bedarf am Antragsformular Jugendämter sowie den dazugehörigen Anlagen orientieren. Ein für Ihre Belange gegenüber den Trägern verwendbares Dokument finden sie ebenfalls auf der LWL-LJA-Internetseite. Bitte stellen Sie Ihren Jugendamtsantrag für alle Sprachkitas und Fachberatungsträger Ihres Jugendamtsbezirks als Sammelantrag samt vorgenannter Anlagen und reichen ihn bis zum 30.06.2023 (keine Ausschlussfrist) ein.
Damit die Auszahlung wie vorgesehen zum 15.09.2023 auf Basis eines bestandskräftigen Bescheides erfolgen kann, empfehle ich den Antrag jedenfalls zeitgerecht zu stellen.
Es ist ausreichend, wenn Sie den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einmal schicken, also entweder per Post oder Fax. Bitte senden Sie dann die Excel-Datei (Antragsanlage) zusätzlich per E-Mail als xlsx-Datei an sprachkita-foerderung@lwl.org oder per elektronischer Übersendung:
- durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an: lwl@lwl.org oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: lwl@lwl.de-mail.de oder
- durch Verwendung des besonderen elektronischen Behördenpostfaches (beBPo), sofern dies für Sie vom Land Nordrhein-Westfalen freigeschaltet wurde, an die Mailadresse bebpo.zentral@lwl.org.
Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Kommunikation erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/kontakt/
Für Rückfragen nutzen Sie bitte gerne die Mailadresse sprachkita-foerderung@lwl.org.
Die oben genannten Unterlagen sowie zusätzlich die Vorlage für den Verwendungsnachweis finden Sie in Kürze auf der Internetseite des LWL-Landesjugendamtes Westfalen unter https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/ bei „Förderungen und Formulare – Sprach-Kitas“.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez.
Barbara Thüner
- Rundschreiben 19/2023 (pdf)
- Antragsformular Jugendämter (pdf)
- Träger- und Maßnahmenübersicht (Anlage 1)
- Sprachförderkräfte – Anlage 2a (pdf)
- Fachberatungen – Anlage 2b (pdf)
- Nachweis der Fördervorausseztungen – Anlage 3 (pdf)
- Förderrichtlinie vom 30.05.2023 (pdf)
- Liste Fachberatungsvorhaben – 1. Halbjahr 2023 (pdf)
- Liste Fachkraftvorhaben – 1. Halbjahr 2023 (pdf)