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Neues zum Kinder- und Jugendförderplan

30.11.2023 LJA

Mann steht auf Straße, auf der das Wort START geschrieben steht (Bildnachweis: bluedesign – stock.adobe.com)

Aufruf zur Antragstellung: Projekte im Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP)

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur Antragsstellung für den Kinder- und Jugendförderplan NRW aufzurufen. Anträge auf Förderung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen ab dem 01.05.2024 können ab sofort und online gestellt werden.

Alle Fördervoraussetzungen und Informationen entehmen Sie bitte dem Aufruf zur Antragsstellung. Da sich die derzeitigen Richtlinien noch in der Übarbeitung befinden, erfolgt die Antragsstellung zunächst auf Grundlage der bisherigen Richtlinien und Fördermaßstäbe, die auch für 2023 Grundlage waren.

 

Zu der folgenden Datei "Aufruf" teile ich eine Ergänzung mit:

Die Landesregierung hat mit ihrem 10-Punkte-Plan gegen Antisemitismus den Entschluss gefasst, konkrete Maßnahmen umzusetzen, um Antisemitismus in NRW entschieden entgegenzutreten. Eine der wesentlichen Maßnahmen soll dabei Stärkung der politischen Bildungsarbeit auch im Rahmen der Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW sein.

Insofern möchte ich Sie dazu ermutigen, in den Positionen 2.2 und 6.1 verstärkt das Thema Antisemitismus / antimuslimischen Rassismus / Diskriminierung aufzugreifen und bei der Formulierung von Projektvorhaben zu berücksichtigen. Damit die Anträge zu dem Thema schneller erfasst werden können, geben Sie dies bei der Bezeichnung der Maßnahme im Muster 1 bitte mit an.

Wir freuen uns auf Ihre Projekte!