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Vorgezogene Antragsstellung für die Bereiche "Internationale Jugendarbeit" und "Gedenkstättenfahrten" des KJFP NRW

01.09.2023 LJA

Foto von jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, die sich an den Händen halten (Bild: AdobeStock / what4ever).

Antragstellung im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur vorgezogenen Antragstellung für Projekte der Förderpositionen 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit) KJFP NRW, die sich auf Maßnahmen für die erste Jahreshälfte 2024, beziehen, aufzufordern.

Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 15.10.2023 festgelegt. Es wird daher gebeten, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Ich weise jedoch darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Allerdings werden Anträge, die bis zu diesem Stichtag eingehen, vorrangig behandelt.

 

Online-Antragstellung möglich

Für die Antragsstellung in den Position 2.2 (Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit) nutzen Sie bitten folgenden Link: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kjfp-nrw/#online-antrag . Hier finden Sie auch Informationen und eine Kurzanleitung zur Registrierung und Nutzung „Kurztutorial Onlineanträge KJFP.Web“.

Wichtig: Bitte drucken Sie nach Freigabe Ihres Online-Antrags das automatisch generierte PDF aus und schicken Sie dieses unterschrieben per Post an Ihre Bewilligungsbehörde. Nur so kann Ihr Antrag berücksichtigt werden. Die Online-Antragsstellung wird durch die Landesjugendämter empfohlen.

Nach Antragsstellung über das online-Portal haben Sie nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ebenfalls die Möglichkeit, den Mittelabruf und die Erstellung des Verwendungsnachweises elektronisch zu stellen.

 

Schriftliche Antragsstellung

Sollten Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, nutzen Sie bitte die entsprechenden Antragsvordrucke zu der Förderung von Einzelprojekten.

Ich weise darauf hin, dass für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan nur diese Vordrucke zu verwenden sind. Bitte beachten Sie, dass für diese beiden aufzurufenden Förderbereiche das Muster 1a und die Anlage 1 zu verwenden sind.

Für die inhaltliche Ausrichtung der Anträge verweise ich auf den in der Anlage beigefügten Auszug der Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten im Haushaltsjahr 2024 aus dem Kinder- und Jugendförderplan, Pos. 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und Pos. 5.2 (Internationale Jugendarbeit).

 

Hinweise zur Förderung

Ich weise darauf hin, dass die mögliche Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes gem. den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan NRW für - Träger der freien Jugendhilfe bis zu 85 %, - Träger der öffentlichen Jugendhilfe 40 bis 80 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben beträgt. Dabei ist zu beachten, dass Teilnehmerbeiträge und Leistungen Dritter (mit Ausnahme öffentlicher Förderung) von den Ausgaben in Abzug zu bringen sind.

Ich bitte auch um Beachtung, dass der Einsatz von Eigenmitteln grundsätzlich vorausgesetzt wird. Diese können auch unbar erbracht werden (siehe hierzu die Ausführungen zum Bürgerschaftlichen Engagement im beigefügten Merkblatt).

Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass mit diesem Schreiben zur Antragstellung für die übrigen Förderpositionen des KJFP NRW nicht aufgefordert wird. Hierzu erfolgt ein gesondertes Rundschreiben.

Beigefügt ist ebenfalls das Merkblatt der beiden Landesjugendämter zur vorgezogenen Antragstellung 2024 für Einzelprojekte der Pos. 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit), in dem die Erfahrungen und Hinweise zur Antragstellung aufgearbeitet wurden.

Zudem verweise ich für die öffentlichen Träger auf die Bagatellgrenze von 12.500,00 Euro gem. Ziffer 1.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VVG); die Bagatellgrenze für die freien Träger beträgt gem. Ziffer 4.3.2 des Allgemeinen Teils der Richtlinien für die Förderung nach dem KJP NRW 1.000,00 Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Für Fahrten zu Gedenkstätten beträgt die Bagatellgrenze bei Zuwendungen an freie Träger 500,00 Euro (bezogen auf den Zuwendungsbetrag).

Ich bitte Sie, diese Informationen mit den Vordrucken und dem Merkblatt an Ihre Einrichtungen, Mitgliedsorganisationen und an die freien Träger weiterzugeben.

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